Nationale Kontaktstellen werden von der Regierung eines Landes gegenüber der Europäischen Kommission offiziell benannt. Sie informieren über das Europäische Forschungsrahmenprogramm und unterstützen Antragstellende in allen Phasen einer Antragstellung - von der Einordnung einer Idee, über die Gestaltung des Antrags und die Einreichung bis zur Durchführung des Projektes.
Die Nationale Kontaktstelle zum Europäischen Forschungsrat (European Research Council, ERC) wird gemeinsam vom EU-Büro des BMBF (im DLR Projektträger) und der Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) betreut.
Der Europäische Forschungsrat (European Research Council – ERC) ist eine von der Europäischen Kommission eingerichtete Institution zur Finanzierung von grundlagenorientierter Forschung. Er existiert seit 2007 unter mehreren EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation. An seiner Spitze steht der Scientific Council, ein Gremium aus internationalen Spitzenwissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern, das für die strategische Ausrichtung des ERC verantwortlich ist. Von 2021 – 2027 wird der ERC über das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" finanziert.
Die Nationale Kontaktstelle ERC berät und informiert im Auftrag des BMBF zu allen den ERC betreffenden Bereichen.
- die Beratung bei der Antragstellung,
- die Antragsdurchsicht (bis drei Wochen vor Deadline),
- die Beratung zu rechtlichen, administrativen und finanziellen Fragen der ERC Förderung,
- die Beratung zu Fragen bei den Vertragsvorbereitungen und der Projektdurchführung.