Mit der Änderung des Arbeitsprogramms 2024 wird auch das Recht der ERC-Exekutivagentur wieder eingeführt, der Übertragung oder Lizenzierung von Rechten an geistigem Eigentum aus ERC-Finanzhilfen an Rechtspersonen mit Sitz in einem nicht assoziierten Drittland zu widersprechen. Diese Änderung spiegelt das allgemeine Bestreben der EU wider, die Risiken bestimmter Wirtschaftsströme vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen und eines beschleunigten technologischen Wandels zu minimieren und gleichzeitig ein Höchstmaß an wirtschaftlicher Offenheit und Dynamik zu bewahren.
Weiterhin hat der ERC die Liste der Panelmitglieder des Advanced Grant Call 2023 veröffentlicht. Diese enthält die Gremiumsmitglieder im ERC Advanced Grant Peer Review-Verfahren, die vom wissenschaftlichen Rat des ERC bestimmt und eingeladen wurden.