Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist nach ihrer Satzung die unmittelbare Förderung der Wissenschaft an wissenschaftlichen Hochschulen und Forschungsstätten, vornehmlich in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Seit 1961, dem Jahr der Aufnahme ihrer aktiven Fördertätigkeit – ist sie ein verlässlicher Partner von Forscherinnen und Forschern aus den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Medizin. Ursprünglich ausgestattet mit einem Aktienpaket der August Thyssen-Hütte AG im Nominalwert von 100 Millionen DM, hat sie in diesem Zeitraum rund 577 Millionen Euro für wissenschaftliche Forschung an Hochschulen und gemeinnützigen Forschungsstätten zur Verfügung stellen können.
Geschichte, Sprache und Kultur, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Medizin sind Gegenstandsbereiche der Förderung der Fritz Thyssen Stiftung. Hierbei widmet sie sich besonders intensiv der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Vergabe von Stipendien an promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Finanzierung von Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstellen in Projekten schaffen die materiellen Grundlagen für wissenschaftliches Arbeiten.