Nationale Kontaktstellen werden von der Regierung eines Landes gegenüber der Europäischen Kommission offiziell benannt. Sie informieren über das Europäische Forschungsrahmenprogramm und unterstützen Antragstellende in allen Phasen einer Antragstellung - von der Einordnung einer Idee, über die Gestaltung des Antrags und die Einreichung bis zur Durchführung des Projektes.
Die Nationale Kontaktstelle Gesellschaft arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie berät zu Möglichkeiten der EU-Forschungsförderung und unterstützt bei der Antragstellung. Die NKS Gesellschaft ist in diesem Zusammenhang der von der Bundesregierung autorisierte Ansprechpartner der Europäischen Kommission in Deutschland für das Cluster 2 „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ im Rahmen von Horizont Europa, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der EU-Kommission. Darüber hinaus informiert die NKS Gesellschaft auch über eine mögliche Beteiligung der Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften in anderen Forschungsbereichen wie zum Beispiel in der Gesundheits- oder der Umweltforschung.
Die NKS Gesellschaft ist im Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR Projektträger) angesiedelt.