Nationale Kontaktstellen werden von der Regierung eines Landes gegenüber der Europäischen Kommission offiziell benannt. Sie informieren über das Europäische Forschungsrahmenprogramm und unterstützen Antragstellende in allen Phasen einer Antragstellung - von der Einordnung einer Idee, über die Gestaltung des Antrags und die Einreichung bis zur Durchführung des Projektes.
In Deutschland gibt es ein auf das Europäische Forschungsrahmenprogramm spezialisiertes Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung (NKS), das über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für jeden Teilaspekt des Rahmenprogramms verfügt.
Die NKS Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung ist im EU-Büro des BMBF angesiedelt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf den forschungs- und innovationsschwachen Mitgliedstaaten und Regionen. Mit diesen Maßnahmen sollen das Exzellenz- und Innovationspotenzial freigesetzt werden. Sie umfassen
- Destination 1 "Verbesserter Zugang zu Exzellenz"
- Destination 2 "Gewinnung und Mobilisierung der besten Talente"