Die Klimarahmenkonvention ist am 21. März 1994 in Kraft getreten und wurde von 197 Ländern sowie der EU ratifiziert. Zielsetzung der Konvention ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, das eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems vermeidet.
Der Prozess der Konkretisierung und Weiterentwicklung der Konvention wird durch Forschung maßgeblich unterstützt. Die Bundesregierung trug hierzu insbesondere im Rahmen der Umwelt- und Energieforschung bei, so durch die 2004 aufgelegte, in das BMBF-Rahmenprogramm "Forschung für die Nachhaltigkeit" eingebettete Fördermaßnahme "Forschung für den Klimaschutz und Schutz vor Klimawirkungen".