Der Gesetzesentwurf (European Union (Notification of Withdrawal) Act 2017) der britischen Regierung zum EU-Austritt hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Sollte der Entwurf wie geplant verabschiedet werden, wird Premierministerin Theresa May spätestens Ende März 2017 das Austrittsverfahren gemäß Artikel 50 des EU-Vertrages einleiten. Ein Weißbuch der britischen Regierung skizziert den Ablauf des Austritts. Darin ist festgelegt, dass der EU-Austritt gleichzeitig einen Ausstieg aus EURATOM bedeutet, da sich die Organisation sämtliche Organe mit der EU teilt und vollständig an ihre Strukturen angegliedert ist.
Die Europäische Atomgemeinschaft EURATOM regelt Sicherheitsstandards zum Umgang mit Kernenergie, fördert den Wissenschaftsaustausch und die Forschung in den Mitgliedsstaaten. Noch ist völlig unklar, welche Folgen der Ausstieg tatsächlich nach sich ziehen wird. Beispielsweise endet im Jahr 2018 die europäische Förderung von jährlich 69 Millionen EUR für die in Großbritannien angesiedelte Versuchsanlage zur Entwicklung von Kernfusionsreaktoren Joint European Torus. Die weitere Finanzierung der Anlage und der Verbleib der dort beschäftigten europäischer Wissenschaftler in Großbritannien sowie die künftige britische Beteiligung an der europäischen Forschungsinfrastruktur sind bisher noch nicht geregelt. Viele britische Wissenschaftler sorgen sich daher um die Zukunft der Nuklearforschung in Großbritannien.
Auch die britische Energiewirtschaft befürchtet Rückschläge: Es könne etwa zu erheblichen Verzögerungen beim Bau und Inbetriebnahme der neuen Reaktoren im Kernkraftwerk Hinkley Point kommen.
Zum Nachlesen
- Science|Business (31.01.2017): Brexatom delivers first big blow to EU/UK science collaboration
- The Guardian (27.01.2017): Brexit will delay new British nuclear power stations, warn experts
- Independent (31.01.2017): David Davis confirms UK will leave Euratom, putting UK's nuclear strategy at risk