Bereits im August 2016 hatte die britische Regierung zugesichert, die Finanzierung aller britischen Beteiligungen, die bis zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bewilligt werden, bis zum Ende der jeweiligen Projektlaufzeit fortzuführen. Diese Zusicherung wurde nun auf die komplette Laufzeit von Horizont 2020 bis zum Jahresende 2020 ausgeweitet. Eine entsprechende Regelung ist in dem vom UK Reserach Office (UKRO), dem europäischen Büro der britischen Forschungsräte, herausgegebenen Dokument „BREXIT and continued UK Participation in EU Funding for Research, Innovation and Higher Education“ festgeschrieben. Das Papier enthält darüber hinaus weitere aktualisierte Informationen zu den Modalitäten für die Beteiligung britischer Projektpartner an Horizont 2020 nach dem Ausscheiden des Landes aus der EU.
Für potenzielle ausländische Projektpartner, die Fragen oder Bedenken zur Einbeziehung von britischen Partnereinrichtung in Förderanträge haben, hat die Regierung ein Postfach eingerichtet. Entsprechende Nachfragen können an research(at)beis.gov.uk gerichtet werden.
Zum Nachlesen
- UK Reserach Office (10.08.2018): BREXIT and continued UK Participation in EU Funding for Research, Innovation and Higher Education (PDF-Dokument)
- UK Research and Innovation (23.08.2018): Horizon underwrite guarantee update