Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Unternehmen und Initiativen, die in der laufenden Programmperiode 2014-2020 ein Projekt planen. Mit der Kofinanzierung wird der Eigenanteil bezuschusst, den die Interreg-Projektpartner aufbringen müssen.
Die Europäische Union unterstützt mit den Programmen der transnationalen Zusammenarbeit – Interreg B – die themenbezogene Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg in verschiedenen Kooperationsräumen. Das Bundesprogramm transnationale Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ergänzt diese Förderung für Projekte mit besonderem Bundesinteresse. Projektpartner, die sich um eine Bundesförderung bewerben, müssen sich mit Themen einer nachhaltigen Raumentwicklung befassen. Dazu zählen vor allem die Themen Verkehr, Energie und Klimaschutz, soziale Innovationen, maritimes Wachstum, Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Risikovorsorge.
Interreg spricht Entscheidungsträger aus Kommunen, Verbänden, Unternehmen oder Hochschulen an, die gemeinsam Strategien und Lösungsansätze entwickeln und vor Ort umsetzen. Dabei kommen ihnen der europäische Austausch und die Erfahrungen ihrer Projektpartner zugute. Das BBSR ist Anlaufstelle für Deutschland bei der Umsetzung der sechs transnationalen Interreg B-Programme mit deutscher Beteiligung.
Kontakt:
Christian Schlag
Stab Direktor und Professor
Tel: +49 228 99401-1484
E-Mail: christian.schlag(at)bbr.bund.de
Sina Redlich
Referat I 3 - Europäische Raum- und Stadtentwicklung
Tel: +49 228 99401-2336
E-Mail: sina.redlich(at)bbr.bund.de