INTERREG, oder wie es offiziell heißt, die "europäische territoriale Zusammenarbeit", ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union. Seit mehr als 20 Jahren werden damit grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten unterstützt, die das tägliche Leben beeinflussen, zum Beispiel im Verkehr, beim Arbeitsmarkt und im Umweltschutz. INTERREG wird in drei Schwerpunkten (sogenannten Ausrichtungen) umgesetzt.
INTERREG - drei Ausrichtungen
- grenzübergreifende Zusammenarbeit (Ausrichtung A): Weiterentwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit in benachbarten Grenzregionen
- transnationale Zusammenarbeit (Ausrichtung B): Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und kommunalen Partnern in transnationalen Kooperationsräumen, um die territoriale Integration dieser Räume zu erhöhen
- interregionale Zusammenarbeit (Ausrichtung C): Kooperationsnetze und Erfahrungsaustausch, um die Wirksamkeit bestehender Instrumente für Regionalentwicklung und Kohäsion zu verbessern.
INTERREG wird nicht zentral durch die Europäische Kommission verwaltet. Vielmehr setzen sich vor Ort in jedem Grenzraum, in jedem transnationalen Kooperationsraum Vertreter der nationalen und regionalen Behörden der beteiligten Mitgliedstaaten zusammen und definieren gemeinsam, unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen, die Entwicklungsprioritäten des jeweiligen Programms. Die Umsetzung erfolgt dann in konkreten Projekten, zu denen sich Partner von beiden Seiten der Grenze oder im Fall von transnationalen Programmen sogar aus mehreren Staaten zusammenfinden müssen. Auch in den Projekten erfolgt die Zielfindung, Umsetzung und Erfolgskontrolle wieder gemeinsam.
Der oben angegebene Internetauftritt enthält neben allgemeinen Informationen zur transnationalen Zusammenarbeit in Europa überwiegend Informationen über die deutsche Beteiligung im EU-Programm INTERREG B.