In Zeiten weltweiter Reisebeschränkungen verstärkt der DAAD mit einem Online-Stipendienbeginn die digitalen Komponenten in seinem Förderhandeln. Für DAAD-Stipendiatinnen und Stipendiaten bedeutet dies bei einem Auslandsaufenthalt größtmögliche Flexibilität: Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, für die eine Einreise nach Deutschland oder eine Ausreise ins Ausland nicht möglich ist, können ihr Stipendium zunächst online beginnen und später physisch an ihre gewünschte Institution wechseln. Alternativ haben sie die Möglichkeit, den Start des Stipendiums um bis zu sechs Monate zu verschieben. Grundlegende Voraussetzung: Ein Onlinestudium oder ein digitaler Forschungsaufenthalt ist an der gewünschten Institution im Ausland oder in Deutschland möglich und das fachliche Stipendienziel kann auch online erreicht werden.
Dazu sagte DAAD-Präsident Prof. Dr. Joybrato Mukherjee:
„Aus unserer Sicht gewinnt das Onlinestudium in Zeiten der Corona-Pandemie stark an Bedeutung. Mit den neuen Angeboten wollen wir als weltweit größte Förderorganisation für den akademischen Austausch eine einfache Verbindung von Online- und Präsenzlernphase während eines Stipendiums ermöglichen und so den geänderten Rahmenbedingen weltweit Rechnung tragen.“
Natürlich sei es wünschenswert, dass zum Wintersemester möglichst viel physische Mobilität von und nach Deutschland möglich sei, so der DAAD-Präsident und führte weiter aus:
„Wir gehen allerdings derzeit davon aus, dass wir eine Normalisierung des internationalen akademischen Austausches frühestens in 2021 sehen werden. Wir werden daher die Entwicklung der neuen Angebote umfänglich beobachten, wissenschaftlich begleiten und die Erfahrungen in die weiteren Stipendienprogramme einfließen lassen.“
Die neue Regelung gilt für deutsche Studierende, die ins Ausland gehen, wie auch für ausländische Studierende, die einen Studiums- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland planen. Insbesondere für ausländische Studierende ist dies eine große Erleichterung, da es sehr wahrscheinlich weiterhin Beschränkungen in der Ausreise aus dem Heimatland oder der Einreise nach Deutschland geben wird.
Für ausländische Studierende, die ein Onlinestudium oder ein Onlinesemester in Deutschland anstreben, gab und gibt es verschiedene Herausforderungen. Einen Stolperstein hat nun der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) teilweise ausgeräumt: die Pflicht, auch bei einem reinen Onlinestudium eine deutsche Krankenversicherung nachzuweisen. Laut dem Verband sei das pandemiebedingte Onlinestudium mit einem Fernstudium vergleichbar, bei virtuellen Lernphasen seien die ausländischen Studierenden von außerhalb der EU daher von der Krankenversicherungspflicht befreit. Allerdings trete eine Versicherungspflicht mit der Einreise nach Deutschland ein. Geschieht dies im laufenden Semester, so gilt die Versicherungspflicht rückwirkend und Studierende müssten entsprechend zahlen. Für die Hochschulen in Deutschland bedeutet die Beurteilung des Verbands dennoch mit Blick auf das kommende Wintersemester eine Erleichterung.