Am 7. Juni 2018 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das neunte EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation mit dem Titel „Horizont Europa“ für die Jahre 2021 bis 2027 vorgelegt. Der Entwurf beinhaltet neben der Struktur des Rahmenprogramms auch Vorschläge für die finanzielle Ausstattung: Während der siebenjährigen Laufzeit des Programms sollen rund 100 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Die Europäische Kommission setzt in ihrem Vorschlag auf Kontinuität zum bisherigen Rahmenprogramm „Horizont 2020" und übernimmt viele bewährte Programmlinien und Regeln.
Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission soll sich „Horizont Europa“ in drei Pfeiler gliedern: „Offene Wissenschaft“, „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit” und “Offene Innovation”. Hinzu kommt ein eigener Bereich zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Für die finanzielle Aufteilung schlägt die Europäische Kommission vor, der ersten Säule „Offene Wissenschaft“ 34 Prozent, der zweiten Säule „Globale Herausforderungen und industrieller Wettbewerb“ 49 Prozent, der dritten Säule „Offene Innovation“ 12 Prozent und dem Bereich „Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ 3 Prozent der Mittel zukommen zu lassen; für Euratom sind 2 Prozent vorgesehen.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist der Beginn des europäischen Gesetzgebungsverfahrens zu „Horizont Europa“. In den kommenden Monaten werden der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament dazu verhandeln. Daher sind noch viele Änderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag zu erwarten. Deutschland hat als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten mit einem Positionspapier auf den Vorschlag der Europäischen Kommission reagiert. Kernforderungen für die Verhandlungen zu „Horizont Europa“ sind aus deutscher Sicht:
- Eine entscheidende Rolle für die Mitgliedstaaten beim Strategischen Planungsprozess und der Implementierung von „Horizont Europa“. Das Ergebnis des Strategischen Planungsprozesses sollte dem Rat der Europäischen Union zur Billigung vorgelegt werden.
- die Trennung des Clusters „Inklusive und sichere Gesellschaft“ in zwei eigenständige Cluster. Die Adressaten, Forschungsziele und Fördermechanismen der Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften im Vergleich zur Sicherheitsforschung unterscheiden sich fundamental.
- Die Herauslösung der Mobilitätspriorität aus dem Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ und eine Verankerung von „Mobilität“ als eigenständiges Cluster. Nur so besteht die Chance, neue Lösungen in wichtigen Technologie-, Wirkungs- und Anwendungsfeldern der Mobilitätsforschung zu entwickeln. Zudem wird der forschungs-, innovations- und gesellschaftspolitischen Bedeutung der Mobilitätsforschung mit einem eigenständigen Cluster Rechnung getragen.
- Eine eigenständige, anwendungsunabhängige „Technology-Push“-Förderung der Schlüsseltechnologien als zusätzliche „Area of Intervention“ mit eigenem Budget, um der wegweisenden Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gerecht zu werden.
- Die Festlegung von Mindestbudgets für die „Areas of Intervention“ innerhalb der Cluster des Pfeilers 2. Mindestbudgets bieten die Möglichkeit, in einem festgelegten Umfang auf aktuelle Entwicklungen einzugehen und für die Akteure Planungssicherheit und Orientierung.
- Eine mit mitgliedstaatengetriebenen Initiativen komplementäre Ausgestaltung des Europäischen Innovationsrats (European Innovation Council, „EIC“). Die Einführung eines „EIC Accelerators“ wird begrüßt, da damit eine bessere Verfügbarkeit von Kapital für die Wachstumsfinanzierung von Unternehmen gewährleistet werden soll.