Die Anträge sind in einem Standardformular erstellt, das von der Kommission erarbeiteten Leitlinien folgt. Sie enthalten unter anderem den jeweiligen Zusammenhang und die Definition der Probleme, zu deren Lösung die Partnerschaft beitragen wird, die angestrebten Ziele und die erwarteten Auswirkungen, eine Notwendigkeitsprüfung, die mögliche Form der Umsetzung, die beteiligten Partner sowie ein Vorschlag für das Jahr, in dem die Partnerschaft in Kraft treten sollte.
Es wird erwartet, dass alle Antragsentwürfe von den Partnerschaften, die 2021/2022 beginnen sollten, bis Mitte Juni 2020 veröffentlicht werden. Das Leitliniendokument sieht vor, dass die Vollanträge der Partnerschaften 30-60 Seiten umfassen und bereits wesentliche Aspekte der jeweiligen 'Strategic Research & Innovation Agenda' oder Roadmap enthalten.
Die vorläufige Liste der Partnerschaftskandidaten, die in den letzten Monaten identifiziert wurden, ist im Orientierungspapier für den Strategischen Plan enthalten.
Zum Nachlesen
- Europäische Kommission: Horizont Europa -Partnerschaftskandidaten, einschl. Entwürfe von Kurzanträgen
- Europäische Kommission: Vorbereitung von Europäischen Partnerschaften: Entwurf des Leitfadens für Anträge
- Europäische Kommission: Webseite zu Europäischen Partnerschaften in Horizont Europa