Für ausländische Forschende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, die zu Forschungszwecken für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel zur Durchführung einer Promotion, oder langfristig nach Deutschland kommen möchten, bietet das deutsche Aufenthaltsgesetz verschiedene Möglichkeiten. Abhängig von der individuellen Situation (Form des Forschungsvorhaben, gewünschte Dauer des Aufenthalts, Höhe des Gehalts, familiäre Umstände, etc.) kommen mehrere Aufenthaltstitel in Frage (Aufenthalt zum Zwecke des Studiums, Aufenthalt zum Zwecke der hochqualifizierten Beschäftigung/Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte, Forschervisum), die unterschiedlich ausgestaltet sind und verschiedene Zielgruppen ansprechen.
Aus diesem Grund hat die HRK eine Übersicht in deutscher und englischer Sprache über die verschiedenen Aufenthaltstitel für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Nicht-EU-Staaten erstellt, die sowohl den ausländischen Forschende als auch den einladenden und beratenden Stellen an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Wahl des passenden Aufenthaltstitels erleichtern soll. Die Übersicht informiert über Voraussetzungen für den Erwerb einer bestimmten Aufenthaltserlaubnis, wie zum Beispiel Mindestgehaltsgrenzen oder erforderliche Sprachkenntnisse, und enthält darüber hinaus Informationen zu Themen wie Familiennachzug und Zugang zu Sozialleistungen wie Kinder- oder Elterngeld. Aufgrund der Änderungen im deutschen Aufenthaltsgesetz zum 1. Juni 2024 wurde das Faltblatt ergänzt und überarbeitet und steht ab sofort in deutscher und englischer Sprache zum Download zur Verfügung.
Zum Nachlesen
- Hochschulrektorenkonferenz: Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Nicht-EU-Staaten