StartseiteAktuellesNachrichtenNeuerung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: BIBB unterstützt bei der Fachkräftegewinnung aus aller Welt

Neuerung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: BIBB unterstützt bei der Fachkräftegewinnung aus aller Welt

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Mit Inkrafttreten der zentralen Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. März 2024 soll die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland erleichtert werden. Bei der praktischen Umsetzung der rechtlichen Erleichterungen in der Einwanderung wird das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unterstützen.

Mit den neuen Regeln des im Sommer 2023 beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung baut die Bundesregierung Hürden in der Fachkräftegewinnung ab. Die Neuerungen treten in drei Schritten in Kraft. Die ersten Änderungen gelten seit November 2023, darunter die erweiterten Einwanderungsmöglichkeiten mit der neu gestalteten Blauen Karte EU für akademische und vergleichbare Fachkräfte aus Drittstaaten.

Seit dem 1. März 2024 gilt u. a. die erleichterte Anerkennung von Berufsabschlüssen in Deutschland für erfahrene Fachkräfte. Wer einen Berufs- oder Hochschulabschluss hat, der vom jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannt ist, und mindestens zwei Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf vorweisen kann, darf nun in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen. Das galt bisher nur für IT-Fachleute. Für die Arbeit in vielen Berufen bleibt die Anerkennung notwendig, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen erst nach der Einreise erfolgen, so beispielsweise im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Wer eine Qualifizierung in Deutschland braucht, um eine Gleichwertigkeit seiner ausländischen Ausbildung zu erreichen, kann dazu künftig bis zu drei Jahre in Deutschland bleiben. Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen nebenbei bis zu 20 Wochenstunden arbeiten.

Das neue Gesetz richtet sich außerdem an Studierende und Auszubildende aus Drittstaaten. Sie erhalten erweiterte Möglichkeiten zur Nebenbeschäftigung und können nun auch während der Studien- bzw. Ausbildungsplatzsuche bis zu 20 Wochenstunden arbeiten. Auch wird der Aufenthalt zur Ausbildungsplatzsuche einem größeren Personenkreis von Drittstaatsangehörigen eröffnet, indem die Altersgrenze auf 35 Jahre angehoben und die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 (GER) abgesenkt werden. Zudem wird die bisherige Höchstaufenthaltsdauer zur Ausbildungsplatzsuche von sechs auf neun Monate erhöht.

Unterstützung des BIBB

Damit die Berufsanerkennung für möglichst viele Fachkräfte attraktiv ist, braucht es effiziente Verfahren. Das aktuelle Antragsgeschehen, Erfolge sowie Optimierungspotenziale beleuchtet der neue Bericht zum Anerkennungsgesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der auf den Ergebnissen des BIBB-Anerkennungsmonitorings beruht. Das BIBB ist nicht nur an der Analyse beteiligt, sondern unterstützt auch konkret bei Verbesserungen im Anerkennungsprozess. So sind bereits mehrere Bundesländer für unterschiedliche Berufe an den digitalen Antragsservice über das Informationsportal der Bundesregierung Anerkennung in Deutschland, das vom BIBB betrieben wird, angebunden. Zum Inkrafttreten der neuen Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsrecht hat das Portal seine Informationen zu Einwanderung und Berufsanerkennung aktualisiert und das Online-Tool "Anerkennungs-Finder" überarbeitet, über welches auch der Einstieg in den Antragsservice erfolgt. Zudem initiiert das BIBB im Auftrag des BMBF branchenspezifische Austauschformate für zuständige Stellen der Länder und wirkt dabei aktiv an der Vereinheitlichung von Dokumenten und Prozessen mit.

Voraussetzung für die Einwanderung für Personen mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung ist in der Regel ein im Ausbildungsland staatlich anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss. Alternativ dazu können auch Abschlüsse von deutschen Auslandshandelskammern (AHK) der Kategorie A die Voraussetzung erfüllen. Das BIBB wird künftig auf Antrag der Auslandshandelskammern prüfen und bescheinigen, welche den AHK-Abschlüssen zugrunde liegenden Ausbildungen die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit vergleichbar einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung vermitteln.

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Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Redaktion: von Friederike Mang, VDI TZ GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Berufs- und Weiterbildung Fachkräfte Strategie und Rahmenbedingungen

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