Kernanliegen des gemeinsamen Europäischen Hochschulraums, auf den sich mittlerweile 48 Staaten verständigt haben, seien weitreichend an den Hochschulen etabliert. Dazu zählen insbesondere das zweistufige Studiensystem mit den Abschlüssen Bachelor und Master, Qualitätssicherung auf der Grundlage gemeinsamer Standards und Leitlinien sowie Transparenzinstrumente zur Anerkennung von Studienleistungen.
KMK und HRK verweisen auf die beeindruckenden Reformanstrengungen der Hochschulen, dank derer der Bologna-Prozess inzwischen in Deutschland nahezu flächendeckend umgesetzt ist. Auf Kritik von Studierenden und Lehrenden hatten die Länder 2009/2010 mit einer Überarbeitung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge reagiert, die vor allem auf eine Verbesserung der Studierbarkeit der Studiengänge und der Qualität der Lehre sowie auf eine stärkere Förderung der Mobilität abzielte.
Für die weitere Entwicklung benennen die beiden Konferenzen mehrere, ihrer gemeinsamen Auffassung nach sinnvolle Schritte.
- Zur weiteren Steigerung der Mobilität werden die Hochschulen aufgefordert, die Anerkennungsverfahren nach den Grundsätzen der Lissabon-Konvention und auf Grundlage eines breiten Kompetenzverständnisses in der Praxis transparenter zu gestalten und zu standardisieren, sofern sie dies nicht bereits getan haben.
- KMK und HRK sprechen sich nachdrücklich dafür aus, das bestehende Kapazitätsrecht weiterzuentwickeln. Ziel soll es sein, den Hochschulen mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Studienverläufen zu ermöglichen und den Mehraufwand für qualifizierte Lehre angesichts einer zunehmend heterogenen Studierendenschaft zu berücksichtigen.
- KMK und HRK begrüßen es ausdrücklich, dass die Systemakkreditierung von immer mehr Hochschulen angewandt wird. Bisherige und internationale Erfahrungen sollen in ihre Weiterentwicklung einfließen. Allerdings müsse auch die Programmakkreditierung als Möglichkeit erhalten bleiben. Diese sollte ihrer Aufgabe als Instrument der Reakkreditierung besser als bisher gerecht werden und stärker der gewachsenen Hochschulautonomie Rechnung tragen.
- Die ländergemeinsamen Strukturvorgaben sowie die Akkreditierung haben unter Wahrung der Hochschulautonomie zur Entstehung einer institutionellen Qualitätskultur, besonders in Bezug auf die Lehre, beigetragen. HRK und KMK sind sich einig, dass beide Instrumente weiterentwickelt werden müssen. Sie weisen aber darauf hin, dass die ländergemeinsamen Strukturvorgaben bereits heute Spielräume bieten, die von den Hochschulen stärker genutzt werden sollten.
- Zusätzlich zur absoluten Note soll bei Bachelorzeugnissen ein Prozentrang aller vergebenen Noten aufgeführt werden. Dies dient der Transparenz und der Fairness gegenüber Studierenden, Hochschulinstitutionen und potentiellen Arbeitgebern.