Zu den Zielländern dieses Förderprogramms zählt auch Deutschland mit den Forschungsbereichen Gesundheit, Lebensmittel, Agrarwissenschaften, Umwelt, fortschrittliche Produktionstechnologien und nachhaltige Städte (inkl. erneuerbare Energien).
Auf neuseeländischer Seite können Projekte bis drei Jahren Laufzeit und bis zu einer Summe von max. 150.000 NZD/Jahr gefördert werden. Diese Förderung beinhaltet u.a. Reise- und Aufenthaltskosten sowohl für den neuseeländischen Antragsteller als auch für den ausländischen Partner. Vom ausländischen Partner wird ein Beitrag, z.B. finanzielle Beteiligung, Verbrauchsmaterial, Forschungsinfrastruktur etc. erwartet.
Anträge können nur von neuseeländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen eigereicht werden. Die Bekanntmachung ist bis zum 9. November offen.