Die in der dem Protokoll anliegenden Liste 1 aufgeführten Übereinkünfte zwischen der BRD und der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) wurden im Verhältnis der BRD mit der Bundesrepublik Jugoslawien weiterhin angewendet; darunter auch das Abkommen vom 23. Mai 1975 zur WTZ und das Abkommen vom 28.08.1969 zur kulturellen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit.
Mit dem Inkrafttreten des am 10.06.2022 unterzeichneten deutsch-serbischen Abkommens über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft wurde die Anwendung dieser beiden Abkommen im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Serbien außer Kraft gesetzt.
Zur Fortgeltung der Abkommen im Verhältnis zu den Nachfolgestaaten der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) siehe unter "Weitere Informationen".