Die in Liste 1 des Protokolls vom 12. Dezember 1996 über die Fortgeltung völkerrechtlicher Verträge zwischen der BRD und der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) im Verhältnis zwischen der BRD und der Bundesrepublik Jugoslawien (seit 4. Februar 2003: Serbien und Montenegro; seit 3. Juni 2006: Republik Serbien) aufgeführten Abkommen vom 23. Mai 1975 zur WTZ sowie vom 28.07.1969 zur kulturellen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit galten fort im Verhältnis der BRD mit der Republik Serbien.
Mit dem Inkrafttreten des am 10.06.2022 unterzeichneten deutsch-serbischen Abkommens über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft sind diese Fortgeltungen im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Serbien außer Kraft getreten.