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Serbien: Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft

Datum des Inkrafttretens: 10.06.2022 | Unterzeichnungsdatum: 10.06.2022 Datum des Inkrafttretens: vorläufig angewendet seit 10.06.2022 Unterzeichnende ausländische Partnerorganisation: Regierung der Republik Serbien Unterzeichnende deutsche Organisation: Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Das in Belgrad am 10. Juni 2022 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft ist nach seinem Artikel 18 Absatz 3 seit dem 10. Juni 2022 vorläufig angewendet worden.

Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens treten nach seinem Artikel 18 Absatz 2 u.a. folgende Abkommen im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Serbien außer Kraft:

Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil II, 2024, Nr. 405 – Seiten 1-8 Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Serbien Themen: Kategorien: Kulturabkommen Regierungs- und Ressortabkommen zur WTZ

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