Das in Belgrad am 10. Juni 2022 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Wissenschaft ist nach seinem Artikel 18 Absatz 3 seit dem 10. Juni 2022 vorläufig angewendet worden.
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens treten nach seinem Artikel 18 Absatz 2 u.a. folgende Abkommen im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Serbien außer Kraft:
- das Abkommen vom 28. Juli 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (BGBl. 1970 II S. 1375),
- das Abkommen vom 23. Mai 1975 zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesamt für internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft, Bildung, Kultur, und Technik der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung (BGBl. 1975 II S. 920),