Abkommen und Erklärungen
Vereinbarungen zur internationalen Zusammenarbeit sind die Grundlage für die Kooperation Deutschlands mit Ländern weltweit. Hier finden Sie bi- und multilaterale Abkommen und Vereinbarungen, die seitens der Bundesrepublik Deutschland auf Regierungs- und Ressortebene in den Bereichen Bildung, Forschung, Technologie und Innovation abgeschlosssen wurden.
Armenien: Fortgeltung der deutsch-sowjetischen Verträge
Mit der vorläufigen Anwendung des deutsch-armenischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit wird das deutsch-sowjetische Abkommen vom 19. Mai 1973 über kulturelle Zusammenarbeit (BGBl. 1973 II S. 1684) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik…
Kroatien: Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge
Durch Notenwechsel vom 31. Juli / 5. Oktober 1992 verständigten sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kroatien darauf, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Sozialistischen…
Kasachstan: Fortgeltung der deutsch-sowjetischen Verträge
Das deutsch-sowjetische Abkommen vom 19. Mai 1973 über kulturelle Zusammenarbeit (BGBl 1973 II Seite 1684) trat im deutsch-kasachischen Verhältnis mit dem Inkrafttreten des deutsch-kasachischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit am 5. Juni 2003…
Georgien: Fortgeltung der deutsch-sowjetischen Verträge
Mit dem Inkrafttreten des deutsch-georgischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit trat das deutsch-sowjetische Abkommen vom 19. Mai 1973 über kulturelle Zusammenarbeit (BGBl. 1973 II S. 1684) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland…
Russland: Fachvereinbarung Laserforschung und Lasertechnik
Kirgisistan: Fortgeltung der deutsch-sowjetischen Verträge
Das deutsch-sowjetische Abkommen vom 19. Mai 1973 über kulturelle Zusammenarbeit (BGBl 1973 II Seite 1684) wurde im deutsch-kirgisischen Verhältnis seit dem 5. April 1994 nicht mehr angewendet und trat mit dem Inkrafttreten des deutsch-kirgisischen…