Die Ausweitung der Videoüberwachung wie etwa für den Einsatz video-gestützter Systeme für Crowd-Monitoring-Applikationen führt zu neuen Risiken und Gefährdungen für die informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 I iVm Art. 1 I GG) der von der Videoüberwachung Betroffenen. Deshalb müssen die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen, die insbesondere dem Datenschutz- und Gefahrenabwehrrecht entwachsen, frühzeitig berücksichtigt werden. Das betrifft sowohl Rechtsregeln auf nationaler Ebene wie auch auf europäischer Ebene.Die ab 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung sieht etwa eine stärkere Verzahnung von Recht und Technik vor, da datenschutzfreundliche Techniken (data protection by design und data protection by default) zum Einsatz kommen sollen. Die rechtlichen Anforderungen müssen deshalb bereits frühzeitig integrativ in die (technische) Entwicklung einfließen. Das Teilvorhaben wird deshalb insbesondere den datenschutzrechtlichen Rechtsrahmen eingehehend erörtern und Privacy-by-Design Konzepte fördern, sodass eine rechtskonforme Gesamtlösung des Vorhabens ermöglicht werden kann.
Verbundprojekt: Sicherheit in städtischen Umgebungen: Crowd Monitoring, Prädiktion und Entscheidungsunterstützung (S2UCRE) - Teilvorhaben: Juristische Rahmenbedingungen
Laufzeit:
01.08.2017
- 31.10.2020
Förderkennzeichen: 13N14467
Koordinator: Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informationsrecht, Umweltrecht, Verwaltungswissenschaft - Forschungsstelle Datenschutz
Verbund:
Sicherheit in städtischen Umgebungen: Crowd-Monitoring, Prädiktion und Entscheidungsunterstützung (S2UCRE)
Quelle:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Redaktion:
DLR Projektträger
Länder / Organisationen:
Frankreich
Themen:
Förderung
Sicherheitsforschung
Weitere Informationen
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