Die DFG zahlt an die gastgebende Einrichtung eine monatliche Pauschale von 2.350 Euro zur Deckung der Aufenthaltskosten des Gastes und seiner Visakosten. Zusätzlich werden die Flug- und Bahnkosten des Gastes für An- und Abreise bis zu einem Betrag von 1.350 Euro erstattet. Die gastgebende Einrichtung kann monatlich bis zu 700 Euro Sachmittel für Projektausgaben des Instituts, beispielsweise für Material- und Laborkosten, erhalten.
Antragsvoraussetzungen aufseiten der Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sind:
- Herkunft aus einem Land Subsahara-Afrikas
- Forschungstätigkeit an einer Universität oder Forschungseinrichtung in einem Land Subsahara-Afrikas
- Erlangung der Promotion nicht vor dem Jahr 2018. Gastwissenschaftlerinnen mit Kindern dürfen pro Kind zwei Jahre (insgesamt maximal sechs Jahre) früher die Promotion erlangt haben.
- Keine aktuelle Tätigkeit in Deutschland oder laufende Forschung mit dem Gastgeberinstitut
- Für die Wiederholung von Aufenthalten, vor allem mit dem Ziel der Ausarbeitung gemeinsamer Forschungsprojekte, steht das DFG-Förderinstrument Aufbau internationaler Kooperationen zur Verfügung
Der Antrag ist bis zum 6. September 2023 durch die Gastwissenschaftlerinnen bzw. Gastwissenschaftler bei TWAS einzureichen. Teil des Antrags ist eine offizielle Einladung durch die Gastgeber, die das Forschungsthema der Kooperation benennt (kein Projektantrag) und Angaben zur Infrastruktur enthält, die dem Gast zur Verfügung gestellt wird.