StartseiteLänderAsienIsraelBekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET "M-era.Net II" - Themenschwerpunkt: Materialien für die Additive Fertigung

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET "M-era.Net II" - Themenschwerpunkt: Materialien für die Additive Fertigung

Stichtag: 14.06.2016 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET "M-era.Net II" "Materialwissenschaft und Werkstofftechnologien" – Themenschwerpunkt: Materialien für die Additive Fertigung – in den Rahmenprogrammen "Vom Material zur Innovation" und "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" vom 15. März 2016 (Bundesanzeiger vom 13.04.2016)

Vorbemerkungen

Die Förderrichtlinien werden im Rahmen des ERA-NET "M-era.Net II" veröffentlicht. Ziel des ERA-NETs ist die Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Mitgliedstaaten in der Materialwissenschaft und den Werkstofftechnologien im Hinblick auf innovative industrielle Anwendungen neuer Materialien. Durch die transnationalen Förderaktivitäten sollen länderübergreifende Kooperationen europäischer Forschergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas als FuE-Standort zu steigern.

Das M-era.Net II ist eine gemeinsame Initiative von 41 Partnern aus 29 europäischen Ländern, 12 Regionen und 4 außereuropäischen Ländern. Im Rahmen der Ausschreibung des M-era.Net II in 2016 steht die Beteiligung an Projekten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen unter anderem in folgenden Ländern² offen:

  • Belgien (Flandern)
  • Belgien (Wallonien)
  • Belgien (Französischsprachige Gemeinde)
  • Brasilien (Region São Paulo)
  • Deutschland
  • Frankreich (ALPC)
  • Italien
  • Italien (Kalabrien)
  • Irland
  • Israel
  • Island
  • Lettland
  • Luxemburg
  • Norwegen
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Russland
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Spanien (Asturien)
  • Spanien (Baskenland)
  • Spanien (Kastilien und León)
  • Südafrika
  • Türkei
  • Taiwan
  • Ungarn
  • Zypern

Die Fördermittelgeber der anderen Regionen und Länder veröffentlichen vergleichbare, an das jeweilige regionale/nationale Recht angepasste Regelungen. Die Förderinitiative M-era.Net II ergänzt die nationale Förderung sowie die Förderung im Rahmenprogramm für Innovation und Forschung "Horizont 2020".

Für die vorliegende Fördermaßnahme wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsame begleitende ­Dokumente verfasst. Sie bilden die inhaltliche Grundlage dieser Bekanntmachung und können von der M-era.Net II-Internetseite (http://m-era.net/joint-call-2016) heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, alle begleitenden Dokumente im Sinne einer zielführenden Konzeption von Anträgen für internationale Forschungskooperationen zu beachten. Entsprechende Dokumente werden zeitnah von allen an der Ausschreibung beteiligten Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen veröffentlicht. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

In diesem Zusammenhang wird vor der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung eine Kontaktaufnahme mit dem beauftragten Projektträger Jülich dringend empfohlen.

Die nachfolgenden Regelungen sind spezifisch auf potenzielle Antragsteller aus Deutschland ausgerichtet.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage der beiden Rahmenprogramme "Vom Material zur Innovation" und "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Themenschwerpunkt "Material für die Additive Fertigung" zu fördern.

Die im Rahmen des M-era.Net II veröffentlichte Ausschreibung ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zur Additiven Fertigung, insbesondere die BMBF-Fördermaßnahme "Additive Fertigung – Individualisierte ­Produkte, komplexe Massenprodukte, innovative Materialien (ProMat_3D)". Die Ausschreibung ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, mit akademischen und industriellen Partnern der am M-era.Net II beteiligten Länder/Regionen im Ausland in FuE-Projekten. Die aktuelle Aus­schreibung zielt dabei auf FuE-Projekte, die nur durch eine internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.

Die intensive Zusammenarbeit von Unternehmen und öffentlicher Forschung auf europäischer Ebene soll unter anderem zur Vorbereitung zukünftiger Projektanträge unter Horizont 2020 dienen. Außerdem soll der sichere und schnelle Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die industrielle Anwendung unterstützt werden. Dabei steht das Thema "Materialien für die Additive Fertigung" im Fokus der deutschen Beteiligung.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse im europäischen Wirtschaftsraum eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher transnationaler Verbundprojekte, die das Themenfeld "Materialien für die Additive Fertigung" in der Produkt-, Verfahrens- und Materialentwicklung adressieren:

  • Es sollen innovative metallische, keramische und Polymermaterialien für den Einsatz in der Additiven Fertigung entwickelt werden, um die Eigenschaften der hergestellten Komponenten zu verbessern. Ziel ist es Materialien zu entwickeln, die spezifisch für den additiven Fertigungsprozess gestaltet wurden. Im Rahmen dieser Bekannt­machung sind Anwendungen in der Medizintechnik ausgeschlossen (Materialforschung).
  • Die Entwicklung neuer Prozess- und Anlagentechnologien für die Additive Fertigung innovativer Bauteile und Produkte mittels neuer Materialien wird im Rahmen der Produktionsforschung gefördert.
  • Projekte, die sowohl Materialentwicklung, als auch Prozesstechnologien für die Additive Fertigung adressieren nehmen die Zuordnung zum Förderprogramm nach dem jeweiligen Themenschwerpunkt vor.

Die detaillierten Ausschreibungstexte des M-era.Net II sind unter www.m-era.net/joint-call-2016 zu finden und für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen.

Für die Themenfelder "Graphen und graphenähnliche Materialien", und "Batteriematerialien" im Kontext des M-era.Net II werden zeitgleich weitere Bekanntmachungen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Als Projektergebnisse werden neue Methoden, Werkzeuge, Verfahren, Maschinen, Anlagen, Materialien, Richtlinien, Leitfäden und Konzepte für Einführung und Umsetzung erwartet. Die Ergebnisse sind an konkreten Demonstratoren mit Referenzcharakter zu validieren. Der konkrete Nutzen für das Unternehmen muss qualitativ und quantitativ beschrieben werden. Der Schutz des firmenspezifischen Know-hows entlang der Wertschöpfungskette in den Unternehmen ist zu berücksichtigen. Auf die sinnvolle Nutzung vorhandener und etablierter Standards und Normen ist dabei ebenso zu achten wie auf die Interoperabilität mit neu zu integrierenden Systemen und Komponenten.

Die Bekanntmachung richtet sich in Bezug auf die Beteiligung deutscher Partner an innovative, transnationale Forschungsprojekte, die sich mit dem Thema "Materialien für die Additive Fertigung" befassen. Es wird erwartet, dass in den zu fördernden Vorhaben Charakterisierungsmethoden und Verfahren angewendet werden, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Die Einbeziehung von KMU in die Projektverbünde ist erwünscht, wobei der Nutzen der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten für die KMU dargestellt werden muss.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Niederlassung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Förderfähig im Rahmen dieser Bekanntmachung sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Die transnationalen Verbundprojekte müssen aus mindestens drei geförderten Verbundpartnern bestehen, die aus zwei an der Ausschreibung beteiligten Partnerländern bzw. -regionen kommen müssen (siehe http://www.m-era.net/joint-call-2016).

Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Projekten beteiligten Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen des jeweils eigenen Landes.

Eine Liste der am Aufruf beteiligten Partnerländer und -regionen sowie der jeweils zuständigen Förderorganisationen, die Veröffentlichung des transnationalen Aufrufs sowie weitere Informationen zur Vorbereitung der internationalen Skizze sind der M-era.Net II-Internetseite zu entnehmen (http://www.M-era.Net) oder können beim zuständigen Projektträger angefordert werden.

Transnationale Verbünde müssen bei der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung folgende Kriterien erfüllen:

  • Jeder transnationale Verbund muss aus mindestens drei unabhängigen Partnern bestehen. Drei Projektpartner aus mindestens zwei unterschiedlichen an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen müssen in den ­Projektverbund eingebunden sein. Prinzipiell sind somit bilaterale Projekte zwischen Partnern aus an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen möglich.

Deutsche Antragsteller müssen bei der Skizzeneinreichung herausstellen, welchen wesentlichen Vorteil eine Kooperation mit den ausländischen Partnern mit sich bringt, der nicht im Rahmen eines nationalen Forschungsverbundes erzielt werden könnte. Bei allen Konsortien mit deutscher Beteiligung wird im Sinne der Zielerreichung dieser Ausschreibung die Einbindung deutscher Industriepartner positiv gewertet. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung von Industriepartnern werden bevorzugt behandelt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann oder ob nach Abschluss des Vorhabens an einer Förderinitiative der EU teilgenommen werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten können der "EC Consortium Agreement Checklist" (ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/checklist_en.pdf) und dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 entnommen werden: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Die Mitarbeit in Gremien zur Einbringung der Projektergebnisse im Hinblick auf spätere Zulassungen, Normen und Standards ist im Rahmen der Vorhaben förderfähig.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Staatliche und nicht staatliche Hochschulen, die auf Ausgabenbasis abrechnen, können für Forschungsvorhaben eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern Letztere als Verbundpartner mitwirken.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Es kommt hierbei die KMU-Definition der EU-Kommission zur Anwendung (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220).

Die Förderung ist auf einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten angelegt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme für den Schwerpunkt "Materialforschung" hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
52425 Jülich

Ansprechpartnerin:
Frau Katharina Schumacher
Telefon: 0 24 61/61-48 79
Telefax: 0 24 61/61-12 98
E-Mail: Ka.schumacher(at)fz-juelich.de

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen für den Schwerpunkt "Produktionsforschung" hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:

Projektträger Karlsruhe
Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Ansprechpartner:
Herr Stefan Scherr
Telefon: 07 21/6 08-2 52 86
E-Mail: stefan.scherr(at)kit.edu

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen. Die Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Alle Unter­lagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das nationale Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Durch den Prozess des M-Era.Net II Call Sekretariat ergibt sich insgesamt ein vierstufiger Prozess.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem M-era.Net II Call Sekretariat durch den Verbundkoordinator der internationale, englischsprachige Projektantrag in elektronischer Form bis zum 14. Juni 2016, 12.00 Uhr MEZ vorzulegen ("pre-proposal"). Einzelheiten des Einreichungsverfahrens sind unter http://m-era.net/joint-call-2016 verfügbar. Außerdem befinden sich dort weitere Informationen und Hilfestellungen, insbesondere zu dem Antragsverfahren und dem inter­nationalen Abgabetermin.

Zusätzlich müssen die beteiligten deutschen Partner dem jeweils beauftragten Projektträger eine gemeinsame begutachtungsfähige Projektskizze in deutscher Sprache bis spätestens zum 14. Juni 2016 vorlegen. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Projektskizze (bestehend aus einer easy-online-Skizze für ein deutsches Teilkonsortium und der Vorhabenbeschreibung) sind durch den vorgesehenen Projektkoordinator über das Internetportal easy-online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline/ erreichbar.

Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistent den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:

Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Fördermaßnahme: M-era.Net II – Materialwissenschaft und Werkstofftechnologien
Förderbereich: M-era.Net II Call 2016 – Additive Fertigung Materialforschung
oder
Förderbereich: M-era.Net II Call 2016 – Additive Fertigung Produktionsforschung

Damit die Online-Version der Projektskizze rechtsverbindlich wird, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genannter Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen und sollte maximal 15 DIN-A4-Seiten (1,5-facher Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe 11 pt) umfassen.

I. Titel des Vorhabens und Kennwort

II. Namen und Anschriften der beteiligten Partner inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Angabe Projekt­koordinator

III. Ziele

  • Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
  • Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie
  • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
  • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
  • Darstellung des Projektkonsortiums: Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette, Ort der Forschungstätigkeit.

IV. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten

  • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
  • bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes; Qualifikation der Verbundpartner.

V. Arbeitsplan (Bitte die Arbeiten der deutschen Partner detailliert ausführen und in den Kontext zum Gesamtarbeitsplan des transnationalen Verbundes stellen)

  • Beschreibung des Arbeitsplans und des Lösungsansatzes (inklusive Unterauftragnehmer), Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
  • Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
  • Meilensteine und Abbruchkriterien
  • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Dritten.

VI. Verwertungsplan (Bitte alle Punkte auch aus Sicht des Nutzens für deutschen Standort ausführen)

  • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial (mit Zeithorizont, insbesondere in Deutschland)
  • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont insbesondere in Deutschland)
  • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung.

VII. Finanzierungsplan

  • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und ­Eigenmitteln/Drittmitteln)
  • Notwendigkeit der Zuwendung.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Weitere Hinweise zur Erstellung der Vorhabenbeschreibung zum Schwerpunkt "Materialforschung" sind auf der Internetseite www.werkstoffinnovationen.de verfügbar.

Vorlagen und weitere Hinweise zur Erstellung der Vorhabenbeschreibung zum Schwerpunkt "Produktionsforschung" sind auf der Internetseite www.produktionsforschung.de verfügbar.

Vor der Einreichung der Projektskizze mit dem Fokus auf der Materialforschung wird eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger (Projektträger Jülich – PtJ) für jeden Antragsteller dringend empfohlen.

Vor der Einreichung der Projektskizze mit dem Fokus auf der Produktionsforschung wird eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger (Projektträger Karlsruhe – PTKA) für jeden Antragsteller dringend empfohlen.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen nationalen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Bekanntmachung,
  • Beitrag zur Entwicklung und Etablierung von Spitzentechnologien im Bereich industrieller Materialen für die Additive Fertigung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
  • Innovationshöhe, Risiken und Anwendungsbreite des wissenschaftlich-technischen Konzepts,
  • volkswirtschaftliche Bedeutung, insbesondere Markt- und Arbeitsplatzpotenzial, Verbesserung der Wettbewerbs­fähigkeit der Industrie, Erhöhung der Innovationskraft von KMU,
  • Qualität/Exzellenz des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette bzw. des -netzwerks,
  • Tragfähigkeit des Verwertungskonzepts, Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen, Nachhaltigkeit,
  • Beteiligung von Industriepartnern.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen. Bei positiver Bewertung des "pre-proposals" und der Projektskizze nach oben aufgeführten Kriterien und Bewertung werden die Verbundpartner aufgefordert, dem M-Era.Net II Call Sekretariat ein "full-proposal" vorzulegen (siehe http://m-era.net/joint-call-2016). Auf der Grundlage der Bewertung der Projektskizze und des "full-proposal" werden die für eine Förderung geeigneten Vorhaben unter Berücksichtigung der internationalen Evaluierungsergebnisse ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der abschließenden zweiten nationalen Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen und "full-proposals" unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, jeweils einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen (bei Verbundprojekten hat dies in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator zu erfolgen). Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/ zu nutzen.

Bei Verbundprojekten hat jeder deutsche Partner, der eine Zuwendung beantragen will, einen eigenen Antrag vorzulegen. Mit den jeweiligen förmlichen Förderanträgen sind die für das Teilvorhaben spezifischen Beschreibungen, entsprechend dem Aufbau der Projektskizze (siehe Nummer 7.2.1), insbesondere mit folgenden Informationen vorzulegen:

  • Detaillierter Arbeits- und Ressourcenplan (inklusive einer genauen Beschreibung der geplanten Arbeitspakete und der damit verknüpften Personal- und Sachressourcen).
  • Meilensteinplanung (Liste der angestrebten Zwischenergebnisse und gegebenenfalls Angabe von Abbruchkriterien).
  • Detaillierter Finanzplan des Vorhabens.
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.
  • Verwertungsplan (Bewertung der wissenschaftlichen Relevanz und Anschlussfähigkeit sowie die geplante Nutzung der Ergebnisse durch die beteiligten Unternehmen).

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 15. März 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

                                 Im Auftrag
Dr. Peter Schroth       Dr. Otto Fritz Bode


* Die finale Länderauswahl ist der M.ERA-NET-Internetseite zu entnehmen: http://www.m-era.net/joint-call-2016

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: EU Belgien Brasilien Frankreich Italien Irland Israel Island Lettland Luxemburg Norwegen Niederlande Österreich Polen Portugal Russland Rumänien Slowakei Slowenien Spanien Südafrika Türkei Taiwan Ungarn Zypern Themen: Förderung Engineering und Produktion Physik. u. chem. Techn.

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