Vorbemerkungen
Die Bekanntmachung der nachstehenden Förderrichtlinien ist die erste Bekanntmachung innerhalb des Europäischen ERA-NETs Infect-ERA. Sie konzentriert sich auf "Transnationale Pathogenomik: Prävention, Diagnose, Behandlung und Monitoring von humanen Infektionskrankheiten" und dient der Etablierung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Das wesentliche Ziel dieser Bekanntmachung ist die Etablierung von gemeinsamen europäischen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die transnationalen Projekte können Projektpartner sowohl aus dem akademischen als auch aus dem klinischen oder industriellen Bereich einschließen, mit maximal sechs Projektpartnern aus mindestens drei ERA-NET-Partnerländern. Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre. Das Antragsverfahren ist zweistufig: die Abgabefrist für Projektskizzen ("Pre-Proposals") ist der 19. April 2013 und für detaillierte Projektskizzen ("Full Proposals") der 2. August 2013. Die Projekte sollen Anfang 2014 starten.
Die folgenden Infect-ERA-Partnerorganisationen (nachfolgend "Partner" genannt) haben ihre Teilnahme an der Bekanntmachung erklärt:
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), vertreten durch den Projektträger Jülich (PtJ), Deutschland
- Der Wissenschaftsfonds - Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) und der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), Österreich
- Nationale Forschungsagentur (ANR), Frankreich
- Ungarischer Wissenschafts-Forschungsfonds (OTKA) und Ungarische Akademie der Wissenschaft (HAS), Ungarn
- Gesundheitsministerium (CSO-MOH), Israel
- Wissenschaftsstiftung (FCT), Portugal
- Agentur für Innovation in der Forschung und Technologie (IWT - Flandern), Belgien
- Dänische Agentur für Wissenschaft, Technologie und Innovation (DASTI), Dänemark
- Nationales Wissenschaftszentrum (NCN), Polen
- Nationales Zentrum für Forschung und Entwicklung (NCBR), Polen
- Nationale Autorität für wissenschaftliche Forschung (ANCS), Rumänien
Die Regelungen der Nummern 1, 2, 4 und 7 dieser Bekanntmachung werden inhaltlich und zeitgleich auch von den Partnern in ihren Ländern veröffentlicht. Dagegen sind die Regelungen der Nummern 3, 5, 6, 8 spezifisch nur auf potenzielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. Die Partner veröffentlichen insoweit aber vergleichbare, an das jeweilige nationale Recht angepasste Regelungen.
Die vorliegende Bekanntmachung richtet sich in allen beteiligten Ländern an Hochschulen, außeruniversitäre akademische Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Trotz großer Fortschritte in der Medizin in den vergangenen Jahren stellen Infektionskrankheiten weiterhin eine zunehmende Bedrohung für die menschliche Gesundheit dar. Diese Tatsache ist zum einen auf die Entwicklung von Resistenzen gegenüber Antiinfektiva durch ihren hohen und zum Teil nicht korrekten Einsatz bei Mensch und Tier und andererseits auf die Verbreitung pathogener Organismen auch durch globale Reisen zurückzuführen. Die Koordination der europäischen Förderung von Projekten zur Forschung an Infektionskrankheiten soll aufbauend auf das ERA-NET "PathoGenoMics" einen Beitrag liefern, um dieser Bedrohung zu begegnen.
Mit dem Ziel, die internationale Koordinierung der Pathogenomik-Forschung zu verbessern, hat die EU bereits zwei große Initiativen etabliert, zum einen das ERA-NET "PathoGenoMics" ("The Trans-European Cooperation and Coordination of Genome Sequencing and Functional Genomics of Human-pathogenic Microorganisms") zur Koordinierung der Forschungsarbeiten der Mitgliedstaaten und zum anderen das Network of Excellence "Europathogenomics", das einen Impuls zur Stärkung der funktionalen Genomforschung an pathogenen Mikroorganismen geben und damit die internationale Zusammenarbeit fördern und die Ausbildung unterstützen soll.
Mit einem Gesamtbudget von ca. 21,7 Mio. Euro wurden drei multinationale Bekanntmachungen im Rahmen des ERA-NET "PathoGenoMics" durchgeführt. Diese fokussierten im Wesentlichen auf die Stärkung der Grundlagenforschung und den Transfer von Ergebnissen der Grundlagenforschung in die klinischen und industriellen Anwendungen der "Pathogenomik: Prävention, Diagnose, Behandlung und Monitoring von humanen Infektionskrankheiten".
Aufbauend auf das ERA-NET "PathoGenoMics" wurde von der EU-Kommission das ERA-NET "Infect-ERA" etabliert. Ziel des neuen ERA-NET ist eine bessere Koordinierung der einzelnen nationalen Aktivitäten durch Ressourcenteilung und den gegenseitigen Zugang zu Technologien zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit soll letztendlich zur Entwicklung und Benutzung von gemeinsamen Einrichtungen wie biologischen Stammsammlungen, Datenbanken und Technologieplattformen führen.
1.2 Rechtsgrundlage
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der EU-Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO), ABl. (EU) L 214 vom 9.8.2008, S. 3, und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt. Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g AGVO, soweit die Zuwendungsempfänger Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind.
Gemäß Artikel 1 Absatz 6 Buchstabe a AGVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.
Weitere Informationen zum Rahmenprogramm Gesundheitsforschung sind im Internet unter http://www.bmbf.de/pubRD/agvo_gesundheitsforschung_gesamt.pdf und den dort verknüpften Dokumenten zu finden.
2 Gegenstand der Förderung
Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden transnationale und translatorische, arbeitsteilige Verbundprojekte mit hoher Innovationskraft und großem wissenschaftlich-technischem Risiko gefördert, die grundlegende, anwendungsbezogene und technische Forschungsansätze einer weitgefassten Infektionsforschung vereinen. Die in der Bekanntmachung angesprochenen "Mikroorganismen" beziehen sich auf humanpathogene Bakterien, Pilze, Viren und einzellige Protozoen. Die vorgeschlagenen multinationalen Verbundprojekte sollen sich schwerpunktmäßig mit Folgendem befassen:
- Mikromilieu der Mikroorganismen und Infektion, Metabolismus der Mikroorganismen, molekulare Mechanismen und Strategien der Pathogenität
- Wechselwirkung zwischen pathogenen Mikroorganismen und ihren Wirten wie Koinfektionen, Übertragbarkeit von Mikroorganismen und Empfänglichkeit des Wirts.
Die transnationalen Projektanträge müssen mindestens eines der folgenden Forschungsfelder adressieren, die in dieser Bekanntmachung gleichwertig sind:
- Anwendung von neuen Forschungsansätzen und -technologien, wie "Metagenomics", "Transkriptomics" and "Metabolomics", um die Infektionsbiologie als Ganzes zu adressieren (unabhängig vom Pathogen).
- Integration von neuen Ansätzen, um die Wirkung des Pathogens im Infektionsgeschehen zu verstehen und die Entwicklung von Biomarkern, Präventiva, Diagnostika und Therapeutika.
HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose stehen nicht im Fokus der Bekanntmachung.
Mögliche Themen für Projektvorschläge sind
- Erforschung der mikrobiellen Ökologie, Populationsgenetik, Identifizierung neuer und wiederkehrender pathogener Mikroorganismen,
- neue Werkzeuge für die Prävention von Infektionskrankheiten und sekundären Pathologien, Entwicklung neuer Vakzine, Nutzung von prä-/probiotischen Potenzialen von Mikroorganismen,
- Entwicklung neuer Werkzeuge oder Strategien für die Diagnose und das Monitoring von Infektionen, Entwicklung neuer Methoden für eine schnellere/kostengünstigere Diagnose,
- Erforschung der Wirt-Pathogen-Interaktionen, der Aktivierung des Wirtsimmunsystems, der Entwicklung von antibiotischen Resistenzen und Entwicklung neuer Strategien zur Durchbrechung existierender Resistenzen,
- Beiträge zur Entwicklung neuer Therapien, Validierung und Identifizierung von Leitverbindungen für neue Therapeutika, Studien zu Wirkmechanismen und Mechanismen von Nebenwirkungen, Untersuchungen zur Rolle von Mikroorganismen in sekundären Pathologien (z. B. chronischen Erkrankungen).
Die Anträge sollen über den genomweiten Ansatz der Fördermaßnahme ERA-Net PathoGenoMics hinausgehen. Des Weiteren müssen sie
- eine enge Zusammenarbeit der akademischen Seite mit klinischen und/oder industriellen Partnern zeigen,
- überzeugend die Anwendung und geplante Verwertung der Projektergebnisse darlegen und
- einen klaren Nutzen für die Öffentlichkeit
erkennen lassen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU); die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link http://ec.europa.eu/enterprise/policies/industrial-competitiveness/industrial-policy/index_en.htm einzusehen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partner-Land finanziert die an den Projekten beteiligten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des jeweils eigenen Landes.
Die Verbundprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Die Antragsteller müssen alle spezifischen nationalen Regeln der jeweiligen nationalen Förderorganisationen berücksichtigen und einhalten.
Jedes Verbundprojekt soll die optimale kritische Masse aufweisen, um ambitionierte wissenschaftliche Projektziele erreichen zu können, und klar den Mehrwert der Zusammenarbeit darlegen. An den Konsortien müssen mindestens drei der ERA-NET-Partner-Länder beteiligt sein; höchstens sechs Projektpartner pro Konsortium werden akzeptiert.
Innerhalb eines Verbundprojektes ist jeder Arbeitsgruppenleiter die Kontaktperson für die entsprechende nationale Förderorganisation. Jedes Konsortium muss einen Projektkoordinator benennen, der das Konsortium repräsentiert und für das interne Management verantwortlich ist. Der Projektkoordinator wird die einzige Person sein, die während des Prozesses der Antragstellung vom Infect-ERA-Sekretariat kontaktiert wird; daher muss er alle Informationen an seine Projektpartner weiterleiten.
Alle Teilnehmer erklären sich mit den Regeln der vorliegenden Bekanntmachung und ihrer Kooperationsvereinbarung (siehe unten) einverstanden.
Teilnehmer von Nicht-Partner-Ländern können sich an Projekten beteiligen, wenn sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und wenn ihre Expertise für das Erreichen der Projektziele notwendig ist. Die maximale Projektteilnehmerzahl von sechs darf dabei jedoch nicht überschritten werden. Teilnehmer aus Nicht-Partner-Ländern müssen ebenfalls die vorgegebenen Regeln beachten.
Ein Partnering-Tool wird auf der Infect-ERA-Webseite eingerichtet, um den Austausch von Forschungsideen, die effektive Planung von gemeinsamen Projekten sowie die Zusammenstellung von förderfähigen Konsortien und die Einbeziehung von Partnern zu unterstützen, die bisher noch nicht an multilateralen Konsortien beteiligt waren. Alle potenziellen Projektpartner sind aufgefordert, sich zu registrieren. Damit können sie kurze Abstracts einreichen und sich an der Rubrik "Biete" (offers) und "Suche" (wanted) beteiligen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6 entnommen werden.
Weitere Hinweise können den "Infect-ERA - Guidelines for Applicants" (http://www.submission-infect-era.eu, http://www.infect-era.eu) entnommen werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Für KMU erlaubt die AGVO ggf. höhere Förderquoten.
Bei Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist zu beachten, dass die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und f AGVO genannten Schwellenwerte und die in den Artikeln 31, 32 und 33 AGVO genannten Förderquoten nicht überschritten werden.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7 Verfahren
7.1 Projektmanagement
Zwei Gremien werden mit Unterstützung des Infect-ERA-Sekretariats, das von der Nationalen Forschungsagentur (ANR) Frankreich gestellt wird, die Begutachtung von Forschungsprojekten durchführen und lenken:
- Der Lenkungsausschuss setzt sich aus je einem Vertreter aller an der Ausschreibung beteiligten Partner-Organisationen zusammen. Er überwacht die Bekanntmachung und legt den nationalen Förderorganisationen auf der Grundlage der eingereichten Projektvorschläge Förderempfehlungen vor. Jede nationale Förderorganisation benennt einen nationalen Programm-Manager, der für alle nationalen Angelegenheiten zuständig ist.
- Der Wissenschaftliche Gutachterkreis ist ein international besetztes Gremium von wissenschaftlichen Experten, die für die Begutachtung der Anträge verantwortlich sind.
Um Unabhängigkeit während des Evaluierungsprozesses zu gewährleisten, dürfen die Mitglieder der beiden Gremien selbst keine Projektvorschläge im Rahmen dieser Bekanntmachung einreichen.
7.2 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon: 0 24 61/61 52 65
Telefax: 0 24 61/61 86 66
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj
beauftragt.
Ansprechpartner speziell für deutsche Antragsteller sind:
Dr. Bülent Genç
Telefon: 0 24 61/61-52 65
E-Mail: b.genc(at)fz-juelich.de
Dr. Henrike Knizia
Telefon: 0 24 61/61-97 58
E-Mail: h.knizia(at)fz-juelich.de
Das Infect-ERA-Sekretariat ist die zentrale Kontaktstelle für alle Projektkoordinatoren.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen ("Pre-proposals") und detaillierten Projektanträge ("Full proposals") ist das hierfür vorgesehene "Submission Tool" unter www.submission-infect-era.eu zu nutzen.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf.
7.3 Zweistufiges Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt mit folgendem Zeitplan:
19. April 2013
Abgabefrist für Projektskizzen ("Pre-proposals")
24. Mai 2013
Mitteilung der Ergebnisse der Projektskizzenbegutachtung
2. August 2013
Abgabefrist für detaillierte Projektskizzen ("Full proposals")
Dezember 2013
Mitteilung der Förderempfehlungen, Einreichen förmlicher Förderanträge
Februar 2014
Projektstart
7.3.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens zum 19. April 2013 Projektskizzen ("Pre-proposals") durch den Verbundkoordinator in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen ("Pre-proposals") können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Nähere Angaben zur Einreichung der Dokumente finden sich in den "Guidelines for Applicants", die auf der Internetseite des "Submission Tools" (www.submission-infect-era.eu) aufgeführt sind.
7.3.2 Bewertung der detaillierten Projektanträge ("Full proposals")
Die eingegangenen detaillierten Projektskizzen werden durch den wissenschaftlichen Gutachterkreis nach folgenden wissenschaftlichen Kriterien bewertet:
- wissenschaftliche Qualität, Innovationsgrad und internationale Wettbewerbsfähigkeit des Projektvorschlages
- wissenschaftliche Expertise des Konsortiums und Erfolgsaussichten
- Qualität der Organisation und Koordinierung, Multidisziplinarität, Angemessenheit des Zeit- und Arbeitsplans
- Erfolgsaussichten für den Transfer der Ergebnisse in klinische und/oder industrielle Anwendung (Qualität des Verwertungsplans, wirtschaftliches Innovationspotenzial, Marktpotenzial und Wettbewerbsfähigkeit, Patentlage).
Ein Formblatt für die Evaluierung wird auf den Infect-ERA-Webseiten (www.infect-era.eu) erhältlich sein.
Aus der Vorlage eines detaillierten Projektantrages ("Full proposal") kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.
Der wissenschaftliche Gutachterkreis wird eine Ranking-Liste der Projektvorschläge erstellen. Auf der Grundlage dieser Liste wird der Lenkungsausschuss die zur Förderung vorgesehenen Projekte vorschlagen. Die endgültige Entscheidung wird auf Ebene der nationalen Förderorganisationen getroffen.
Kontaktpersonen der beteiligten nationalen Förderorganisationen:
Belgien
Dr. Hendrik De Bondt hdb(at)iwt.be
Dänemark
Dr. Peder Fode pff(at)fi.dk
Deutschland;
Joint Call Sekretariat
Dr. Bülent Genc b.genc(at)fz-juelich.de
Dr. Henrike Knizia H.Knizia(at)fz-juelich.de
Österreich
Dr. Milojka Gindl Milojka.gindl(at)fwf.ac.at
Frankreich
Infect-ERA Secretariat
Dr. Serawit Bruck Serawit.Bruck(at)agencerecherche.fr
Israel
Dr. Benny Leshem benny.leshem(at)moh.health.gov.il
Polen
Dr. Anna Plater-Zyberk
Dr. Marcin Liana Marcin.Liana(at)ncn.gov.pl
Dr. Anna Ostapczuk Anna.Ostapczuk(at)ncbr.gov.pl
Dr. Marcin Chmielewski M.Chmielewski(at)ncbr.gov.pl
Portugal
Dr. Anabela Isidro Anabela.Isidro(at)fct.mctes.pt
Rumänien
Dr. Ioana Ispas Ioana.Ispas(at)vmri.hu
Ungarn
Prof. Bela Nagy bnagy(at)vmri.hu
7.3.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten detaillierten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator - möglichst unter Nutzung von "easy" - auf dem Postweg einen förmlichen Förderantrag in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Antragsprüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Berichtspflichten: Die Koordinatoren werden ihre Projektergebnisse dem Infect-ERA-Sekretariat vorlegen und ebenfalls auf Statusseminaren präsentieren, die vom Infect-ERA-Sekretariat organisiert werden. Diese Berichte fallen zusätzlich zu den jeweiligen spezifischen nationalen Berichtspflichten an. In jeder Publikation, die aus den geförderten Projekten hervorgeht, ist auf die nationale Förderung und das ERA-NET "Infect-ERA" hinzuweisen; ein Exemplar der Publikation ist an das Infect-ERA-Sekretariat zu senden.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 18. Februar 2013
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Prof. Dr. F. Laplace