Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Internationale Kooperation“ und soll dazu dienen, eine verstärkte Kooperation von gegenseitigem Interesse mit den besten Institutionen Asiens zu fördern.
Übergreifendes Ziel der Fördermaßnahme ist die Stärkung der Internationalisierung deutscher Einrichtungen, die Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in Asien/Ozeanien und die Erleichterung des Zugangs zu Forschungseinrichtungen und -netzwerken für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den genannten Regionen. Mit der Fördermaßnahme werden deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt, die den Aufbau einer Forschungspräsenz in einem der oben genannten Zielländer beabsichtigen.
Durch Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahmen sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Kooperationen initiiert werden. Ziel ist der Aufbau intensiver und langfristiger Kooperationen.
Das BMBF stellt deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen Fördermittel zur Verfügung, die bereits im Bereich Wasserstofftechnologien forschen und mit führenden Forschungsinstitutionen in Australien, Indien, Japan, Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Thailand die Konzeption und den Aufbau von realen Forschungspräsenzen umsetzen möchten. Thema der Zusammenarbeit sollen Technologien zur auf Erneuerbaren Energien-basierten Erzeugung, Speicherung, Transport und Nutzung von „Grünem“ Wasserstoff einschließlich Folgeprodukte sein, insbesondere in den Bereichen
- Erzeugung „grünen“ Wasserstoffs mittels Elektrolyse
- Erforschung der Systemintegration von „Grünem“ Wasserstoff
- Transportmedien, einschließlich Umwandlungspfade (bspw. flüssige organische Träger, Ammoniak sowie weitere Optionen), inkl. techno-ökonomische und Lebenszyklus-Analysen
- (Material-)Innovationen für Brennstoffzellentechnologien und Elektrolyse, Steigerung von Effizienz und Lebensdauer.
Die aufzubauenden Forschungspräsenzen in einem Partnerland können z. B. Joint Laboratories, gemeinsame Test- und Prüfeinrichtungen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen o. Ä. sein. Es sollen keine reinen Netzwerke, Datenbanken oder virtuelle Plattformen gefördert werden, da Ziel der Maßnahme der Aufbau einer realen, sichtbaren Präsenz oder Struktur im Partnerland ist. Es ist nicht vorgesehen, multinationale Präsenzen aufzubauen, sondern eine Präsenz zwischen einem oder mehreren deutschen Partnern mit einem oder mehreren Partnern in einem der oben genannten Zielländer. Es ist ausdrücklich erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung, dass diese neuen Strukturen auf bestehenden Kontakten und Projekten aufbauen. Es werden jedoch keine bereits begonnenen Vorhaben gefördert.
Die Förderung bezieht sich auf die Koordination des Vorhabens, Reisen und Aufenthalte sowie auf Veranstaltungen im Zusammenhang mit Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahmen. Die geplanten Maßnahmen sollen folgende Ziele verfolgen:
- Unterstützung deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Internationalisierung ihrer Forschung und deren struktureller Verknüpfung mit exzellenten Partnern in Asien und Ozeanien
- Thematische Schwerpunktsetzung und Sichtbarkeit deutscher Forschungskapazitäten in Asien/Ozeanien
- Langfristige, nachhaltige Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen
- Vernetzung der deutschen Maßnahmen in Asien/Ozeanien: Synergien bei Forschung und Veranstaltungen
- Wissenszuwachs über den Stand der Forschung im jeweiligen Partnerland und die diesbezüglichen Rahmenbedingungen.
Die Antragsteller müssen bereits in ihrem Förderantrag ein Konzept darlegen, wie die geplante Forschungspräsenz nach Ende des Förderzeitraums dauerhaft und nachhaltig weiterfinanziert werden soll.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz sowie in Australien, Indien, Japan, Korea, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Thailand genutzt werden.
Die Projektskizze muss von dem deutschen Antragsteller (Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung) eingereicht werden. Einer Förderung der Konzeption und Umsetzung von gemeinsamen Forschungspräsenzen setzt eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner hinsichtlich ihrer geplanten Zusammenarbeit voraus und muss eine komplementäre Förderung der Partner in Asien/Ozeanien durch eine Förderinstitution des Partnerlandes und eine nachhaltige Beteiligung der Partner in Aussicht haben. Es ist nicht vorgesehen, dass mit Mitteln aus dieser Fördermaßnahme ausländische Partner finanziert werden. Ein starkes Engagement der ausländischen Partner wird vorausgesetzt. Die Teilnahme weiterer Partner an dem Vorhaben ist möglich, sofern dies von Vorteil für das Vorhaben ist und weitere Partner eigene Mittel einbringen.
Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potential für eine langfristige und nachhaltige Kooperation dokumentieren.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden in der Regel mit bis zu 760.000 Euro sowie für die in der Regel maximale Dauer von 60 Monaten gewährt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-PT bis spätestens 9. Oktober 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Skizzentool easy Skizze vorzulegen.
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.