Die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung zielt u. a. auf die Stärkung der Exzellenz durch weltweite Kooperationen (Zielfeld 1) und auf eine Gestaltung der globalen Wissensgesellschaft mit Schwellen- und Entwicklungsländern (Zielfeld 4). Die Bekanntmachung verfolgt die Umsetzung beider Ziele gemeinsam mit den Staaten in Südostasien, China, Südkorea, Australien und Neuseeland.
Die rasch wachsende Bedeutung der oben genannten Regionen sowie die zunehmende Kooperation zwischen den Staaten der asiatisch-pazifischen Region, bieten deutschen Forschungs- und Bildungsinstitutionen vielfältige Kooperationsmöglichkeiten. Die Identifizierung von Exzellenz in Bildung und Forschung in dieser Region erfordert jedoch einen intensiven Sondierungs- und Dialogprozess, der über singuläre Maßnahmen hinausgeht und mit Veranstaltungsreihen an verschiedenen Standorten in unterschiedlichen Zielländern nach dem Modell der „Travelling Conference“ gefördert werden soll. Damit wird der Zugang zu Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Forschungsnetzwerken der Partnerländer für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Breite ermöglicht und verbessert. Gleichzeitig trägt die verstärkte Kooperation zum Aufbau von Netzwerken und neuen Partnerschaften mit exzellenten Einrichtungen in der oben genannten Region bei, dem derzeit dynamischsten Wirtschaftsraum weltweit.
Die Veranstaltungen haben zum Ziel, einem möglichst breiten Publikum aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung das Kooperationspotential mit Deutschland darzustellen. Besonderer Wert wird auf die Einbindung von Entscheidungsträgern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik in den Partnerländern gelegt, dies kann gegebenenfalls auch über entsprechende Abendformate geschehen.
Zielländer sind:
- alle Staaten des Südostasiatischen Staatenverbundes ASEAN: Singapur, Vietnam, Thailand, Malaysia, Indonesien, Myanmar, Philippinen, Laos, Kambodscha, Brunei Darussalam,
- China (Besuch von bis zu drei Provinzen),
- Südkorea,
- Australien,
- Neuseeland.
Schwerpunkt der Förderung sind die Konzeption und Durchführung von sogenannten „Travelling Conferences“, auf denen deutsche Expertinnen und Experten sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu aktuellen Forschungsthemen referieren.
Es werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:
- Nachhaltige Stadtentwicklung, einschließlich energieeffizientes Bauen und klimafreundliche Verkehrsplanung
- Umwelttechnologien und Ressourceneffizienz
- Bioökonomie
- Antimikrobielle Resistenzen
- Meeres-, Küsten- und Polarforschung sowie Geoforschung
Die Veranstaltungen sollen Plattformen bilden, um
- die Leistungsfähigkeit der deutschen Natur- und Ingenieurwissenschaften zu präsentieren,
- Themen von beidseitigem Interesse zu sondieren und
- bestehende und neue Partnerschaften aus- bzw. aufzubauen.
Bei der Vorauswahl der Standorte sollte das strategische Potential der Partner, auch im Hinblick auf mögliche Forschungskooperationen und unter Einbindung von Unternehmen vor Ort, berücksichtigt werden. Um eine Breitenwirkung zu erzielen, soll die „Travelling Conference“ in möglichst bis zu drei der oben aufgeführten Zielländer stattfinden. Die Veranstaltungsreihe sollte einen Zeitrahmen von etwa einer Woche haben, in begründeten Fällen kann hiervon abgewichen werden. Neben Fachvorträgen und Diskussionsforen können fachbezogene Exkursionen in die Veranstaltungsreihe integriert werden, um die Infrastrukturen der Partner kennenzulernen. Eine fachliche Einbindung von deutschen Unternehmen in die „Travelling Conference“ als Teil des Expertenteams ist ausdrücklich erwünscht.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Für jeden Veranstaltungsort muss eine Kooperationszusage des jeweiligen Partners vorliegen. Als Partner kommen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Frage. Die Einbindung von Unternehmen im Partnerland oder der Region (ohne Förderung) wird ausdrücklich begrüßt. Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollen das Potential für eine langfristige und nachhaltige Kooperation in den oben genannten Zielländern und konkrete Kooperationsansätze dokumentieren.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit DLR Projektträger - Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-PT bis spätestens 29. Juni 2018 zunächst Projektskizzen vorzulegen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung und in der Regel mit maximal 40.000 Euro je Vorhaben gewährt.