Die DFG zahlt an die gastgebende Einrichtung eine monatliche Pauschale von 2.350 Euro zur Deckung der Aufenthalts- und Visakosten. Zusätzlich werden die Flug- und Bahnkosten für die An- und Abreise bis zu einem Betrag von 1.350 Euro erstattet. Die gastgebende Einrichtung kann darüber hinaus monatlich bis zu 700 Euro Sachmittel für Projektausgaben, beispielsweise für Material- und Laborkosten, erhalten.
Antragsvoraussetzungen aufseiten der Gastwissenschaftlerinnen und - wissenschaftler sind:
- Besitz der Staatsangehörigkeit eines der oben genannten Länder
- Forschungstätigkeit an einer Universität oder Forschungseinrichtung der oben genannten Länder
- Erlangung der Promotion nicht vor dem Jahr 2019. Gastwissenschaftler und -wissenschaftlerinnen mit Kindern dürfen pro Kind zwei Jahre (insgesamt maximal sechs Jahre – 2013) früher die Promotion erlangt haben.
- Keine aktuelle Tätigkeit in Deutschland oder laufende Forschung mit der gastgebenden Einrichtung
Für die Wiederholung von Aufenthalten, vor allem mit dem Ziel der Ausarbeitung gemeinsamer Forschungsprojekte, steht das DFG-Förderinstrument "Aufbau internationaler Kooperationen" zur Verfügung.
Der Antrag ist bis zum 5. Juni 2024 durch die Gastwissenschaftler und Gastwissenschaftlerinnen bei TWAS einzureichen. Teil des Antrags ist eine offizielle Einladung durch die Gastgebenden, die das Forschungsthema der Kooperation benennt (kein Projektantrag) und Angaben zur Infrastruktur enthält, die den Gastwissenschaftlern und Gastwissenschaftlerinnen zur Verfügung gestellt wird.