Vorbemerkungen
Die Förderrichtlinien werden im Rahmen des ERA-Net "M-era.Net" veröffentlicht. Ziel des ERA-NETs ist die Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Mitgliedsstaaten in der Materialwissenschaft und den Werkstofftechnologien im Hinblick auf innovative industrielle Anwendungen neuer Materialien. Durch die transnationalen Förderaktivitäten sollen länderübergreifende Kooperationen europäischer Forschergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas als FuE-Standort zu steigern.
Das M-era.Net ist eine gemeinsame Initiative von 37 Partnern aus 24 europäischen Ländern bzw. Regionen. Im Rahmen der Ausschreibung des M-era.NET in 2013 steht die Beteiligung an Projekten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in folgenden Ländern offen:
- Deutschland
- Österreich
- Belgien
- Zypern
- Frankreich
- Finnland
- Ungarn
- Island
- Israel
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Norwegen
- Polen
- Rumänien
- Portugal
- Slowenien
- Slowakei
- Spanien
- Schweiz
- Türkei
- Großbritannien
- Russland
- Taiwan
Darüber hinaus können in jedem geförderten Projekt auch Partner aus anderen Staaten bzw. Regionen als den zuvor genannten teilnehmen, falls sie ihre Finanzierung auf anderem Wege als über das ERA-NET M-era.Net sicherstellen.
Die Fördermittelgeber der anderen Regionen und Länder veröffentlichen vergleichbare, an das jeweilige regionale/nationale Recht angepasste Regelungen. Die Förderinitiative M-era.Net ergänzt die nationale Förderung sowie die Förderung im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm.
Für die vorliegende Fördermaßnahme wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsame begleitende Dokumente verfasst. Sie bilden die inhaltliche Grundlage dieser Bekanntmachung und können von der M-era.Net-Webseite (http://m-era.net/joint-call-2013) heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, alle begleitenden Dokumente im Sinne einer zielführenden Konzeption von Anträgen für internationale Forschungskooperationen zu beachten. Entsprechende Dokumente werden zeitnah von allen an der Ausschreibung beteiligten Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen veröffentlicht. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien. In diesem Zusammenhang ist vor der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung eine Kontaktaufnahme mit dem beauftragten Projektträger Jülich obligatorisch.
Die nachfolgenden Regelungen sind spezifisch auf potenzielle Antragsteller aus Deutschland ausgerichtet.
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage der Rahmenprogramme "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft -WING" sowie "Forschung für die Produktion von morgen" Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Themenschwerpunkt "Graphen" zu fördern.
Die im Rahmen des M-era.Net veröffentlichte Ausschreibung ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zur Graphen-Forschung, insbesondere die BMBF-Fördermaßnahme "Werkstofftechnologien von morgen - Wissenschaftliche Vorprojekte in Werkstoff- und Nanotechnologien - Graphene". Die Ausschreibung ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit akademischen und industriellen Partnern der am M-era.Net beteiligten Länder / Regionen im Ausland in FuE-Projekten. Die aktuelle Ausschreibung zielt dabei auf FuE-Projekte, die nur durch eine internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.
Die intensive Zusammenarbeit von Unternehmen und öffentlicher Forschung auf europäischer Ebene soll in erster Linie der Vorbereitung der Arbeiten innerhalb der FET-Flagship Initiative "Graphene" der Europäischen Kommission dienen. Außerdem soll der sichere und schnelle Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die industrielle Anwendung unterstützt werden. Dabei stehen die drei Themenfelder "Oberflächen - und Schichttechnologien", "Komposittechnologien" sowie "Materialien für nachhaltige und bezahlbare, CO2-arme Energietechnologien" im Fokus der deutschen Beteiligung. In diesem Kontext können nur Vorhaben gefördert werden, die das Thema Graphen adressieren.
Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse für Deutschland eine besondere Bedeutung zu. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung (siehe BMBF-Merkblatt, Vordruck 0119, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6).
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die das Thema Graphen in den drei nachfolgend beschriebenen Themenfelder adressieren:
- Schichten, Oberflächen und Beschichtungen
- Materialien für nachhaltige und bezahlbare, CO2-arme Energietechnologien
- Komposittechnologien
Genereller Hinweis:
Verbundprojekte mit deutscher Beteiligung zu den genannten Themenfeldern sind ausschließlich im Hinblick auf den Schwerpunkt Graphen förderfähig.
Die detaillierten Ausschreibungstexte des M-era.Net sind unter www.m-era.net/joint-call-2013 zu finden und für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen.
Das Ziel dieser Bekanntmachung ist das Schließen vorhandener Wissenslücken in Bezug auf grundlegende Fragestellungen, Herstellung, Handhabung und Analytik, die im Zusammenhang mit Graphen stehen. Hierdurch sollen verlässliche Rahmenbedingungen für den schnellen Transfer von Forschungsresultaten aus den Materialwissenschaften und Werkstofftechnologien in industrielle Anwendungen geschaffen werden.
Die Bekanntmachung richtet sich an die Beteiligung von deutschen Partnern, die innovative transnationale Forschungsprojekte, die sich mit dem Themenschwerpunkt Graphen befassen angehen wollen. Es wird erwartet, dass in den zu fördernden Vorhaben Charakterisierungsmethoden und Verfahren angewendet werden, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Die Einbeziehung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMUs) in die Projektverbünde ist erwünscht, wobei der Nutzen der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten für die KMUs dargestellt werden muss.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Förderfähig im Rahmen dieser Bekanntmachung sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.
Es werden transnationale Verbundprojekte gefördert, an denen mindestens drei Verbundpartner aktiv beteiligt sein müssen, von denen mindestens zwei aus an der Ausschreibung beteiligten Partnerländern bzw. -regionen kommen müssen (siehe Liste auf Seite 1).
Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Projekten beteiligten Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen des jeweils eigenen Landes.
Eine Liste der am Aufruf beteiligten Partnerländer und -regionen sowie der jeweils zuständigen Förderorganisationen, die Veröffentlichung des transnationalen Aufrufs sowie weitere Informationen zur Vorbereitung der internationalen Skizze sind der M-era.Net Internetseite zu entnehmen (http://www.M-era.Net) oder können beim zuständigen Projektträger angefordert werden.
Transnationale Verbünde müssen bei der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung folgende Kriterien erfüllen:
- Jeder transnationale Verbund muss aus mindestens drei unabhängigen Partnern bestehen. Projektpartner aus mindestens zwei unterschiedlichen an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen müssen in den Projektverbund eingebunden sein. Prinzipiell sind somit bilaterale Projekte zwischen Partnern aus an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen möglich.
- Teilnehmer aus Nicht-Partnerländern können sich an Projekten beteiligen, soweit sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und ihre Expertise für das Erreichen der Projektziele notwendig ist. Diese Projektteilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Quelle ihrer Fördermittel nennen und belegen. Des Weiteren müssen diese Projektteilnehmer die Verfügbarkeit ihrer Ressourcen und Finanzmittel zum Zeitpunkt der Antragstellung gegenüber dem M-Era.Net Call Office belegen.
- Die Verbundprojekte können für einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten gefördert werden.
Deutsche Antragsteller müssen bei der Skizzeneinreichung herausstellen, welchen wesentlichen Vorteil eine Kooperation mit den ausländischen Partnern mit sich bringt, der nicht im Rahmen eines nationalen Forschungsverbundes erzielt werden könnte.
Bei allen Konsortien mit deutscher Beteiligung wird im Sinne der Zielerreichung dieser Ausschreibung die Einbindung deutscher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft positiv gewertet. Antragsteller aus der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland müssen mindestens eine Forschungseinrichtung oder Hochschule als Konsortialpartner vorweisen. Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen sind auch ohne Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt, wenn dies thematisch besonders begründet ist und ein Umsetzungskonzept mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft am Standort Deutschland nachvollziehbar aufgezeigt werden kann.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann oder ob nach Abschluss des Vorhabens an einer Förderinitiative der EU teilgenommen werden kann (z.B. FET-Flagship Initiative). Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Es wird erwartet, dass die Antragssteller sich detailliert über die von der Europäischen Kommission geplante FET-Flagship Initiative zu Graphen informieren und im Antrag darstellen, wie der M-era.Net Verbund mit den zu erwartenden Projekten des FET-Flagships zukünftig zusammenwirken werden bzw. wie die Vorhaben zur Vorbereitung der Initiative beitragen können. Informationen zum FET-Flagship "Graphene" sind unter der folgenden Internetadresse zu finden: http://www.graphene-flagship.eu/GF/index.php
Die Partner haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten können der "EC Consortium Agreement Checklist" (ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/checklist_en.pdf) und dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6) entnommen werden.
Die Mitarbeit in Gremien zur Einbringung der Projektergebnisse im Hinblick auf spätere Zulassungen, Normen und Standards ist im Rahmen der Vorhaben förderfähig.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Es kommt hierbei die KMU-Definition der EU-Kommission zur Anwendung:
http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf
Die Förderung ist auf einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten angelegt.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom BMBF beauftragten Projektträger:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
52425 Jülich
Der Projektträger Jülich ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung.
Ansprechpartner:
Frau Katharina Schumacher
Telefon: 02461 / 61-4879
Telefax: 02461 / 61-1298
E-Mail: Ka.schumacher(at)fz-juelich.de
Für Projektskizzen, die eine deutlich produktionsorientierte Thematik beinhalten, wird empfohlen, sich im Vorfeld mit dem nachfolgend angeführten Projektträger in Verbindung zu setzen. Spätere Projekte mit deutlichem Themenschwerpunkt zu produktionstechnischen Fragestellungen, die im Rahmenkonzept des BMBF "Forschung für die Produktion von morgen" bearbeitet werden sollen, werden durch diesen Projektträger umgesetzt und betreut.
Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe - PTKA
Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PFT)
Ansprechpartner:
Herr Stefan Scherr
Telefon: : 0721 / 608 25286
E-Mail: stefan.scherr(at)kit.edu
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung der deutschen Projektskizzen und förmlichen Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy).
7.2 Förderverfahren
Das nationale Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Durch den Prozess des M-Era.Net Call Office ergibt sich insgesamt ein vierstufiger Prozess.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe ist dem M-era.Net Call Office durch den Verbundkoordinator der internationale, englischsprachige Projektantrag in elektronischer Form bis zum 30.10.2013, 12:00 Uhr MEZ vorzulegen ("pre-proposal"). Einzelheiten des Einreichungsverfahrens sind unter http://m-era.net/joint-call-2013 verfügbar. Außerdem befinden sich dort weitere Informationen und Hilfestellungen, insbesondere zu dem Antragsverfahren und dem internationalen Abgabetermin.
Zusätzlich müssen die beteiligten deutschen Partner dem beauftragten Projektträger (Projektträger Jülich - PtJ) eine gemeinsame begutachtungsfähige Projektskizze in deutscher Sprache bis spätestens zum 17.10.2013 vorlegen. Es gilt das Datum des Poststempels. Nur per E-Mail eingegangene Vorschläge werden nicht akzeptiert. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die deutsche Projektskizze (bestehend aus einer einzigen easy-Skizze für alle deutschen Verbundpartner, siehe https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf und der deutschsprachigen Vorhabenbeschreibung) ist in schriftlicher Form und in 5-facher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. per E-Mail vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung sollte max. 20 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) umfassen.
Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen (Vorhabenbeschreibung):
- Titel des Vorhabens und Kennwort
- Namen und Anschriften der beteiligten Partner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Angabe Projektkoordinator
- Ziele
- Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
- Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie
- industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
- wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
- Darstellung des Projektkonsortiums: Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette
- Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten
- Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter))
- Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
- bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes; Qualifikation der Verbundpartner
- Arbeitsplan (Bitte die Arbeiten der deutschen Partner detailliert ausführen und in den Kontext zum Gesamtarbeitsplan des transnationalen Verbundes stellen)
- Beschreibung des Arbeitsplanes und des Lösungsansatzes (inkl. Unterauftragnehmer), Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
- Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
- Meilensteine und Abbruchkriterien
- Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), ggf. Zusammenarbeit mit Dritten.
- Verwertungsplan (Bitte alle Punkte auch aus Sicht des Nutzens für deutschen Standort ausführen)
- wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial (mit Zeithorizont)
- wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont)
- Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung
- Finanzierungsplan
- grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
- Notwendigkeit der Zuwendung
Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Vor der Einreichung der Projektskizze ist eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger (Projektträger Jülich - PtJ) für jeden einzelnen Antragsteller verpflichtend.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen nationalen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
- wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes und der Zielsetzung
- Neuheit, Risiken, Breitenwirksamkeit und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes,
- Qualität und Effektivität der wissenschaftlich-technischen Methode und des Arbeitsplanes
- Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung,
- Tragfähigkeit des Verwertungskonzepts, Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen am Standort Deutschland
- Markt- und Arbeitsplatzpotenzial für den Standort Deutschland
- Beteiligung von Industriepartnern
Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.
Bei positiver Bewertung des "pre-proposals" und der Projektskizze werden die Verbundpartner aufgefordert, dem M-Era.Net Call Office ein "full-Proposal" vorzulegen (siehe http://m-era.net/joint-call-2013). Auf der Grundlage der Bewertung der Projektskizze und des "full-proposal" werden die für eine Förderung geeigneten Vorhaben unter Berücksichtigung der internationalen Evaluierungsergebnisse ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der abschließenden nationalen Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen und "full-proposals" aufgefordert, national einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 29.07.2013
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag:
Dr. Herbert Zeisel Hermann Riehl