Bitte beachten: An der Ausschreibung beteiligen sich zwei deutsche Förderorganisationen (BMBF und die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG). Die für eine Förderung ausgewählten Vorschläge werden von der zuständigen Bewilligungsstelle BMBF und DFG zugeordnet. Antragstellende aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird dringend empfohlen, die Regelungen des BMBF zu beachten, während Antragstellende von Hochschulen die förderspezifischen Informationen der DFG beachten sollten.
Ziel des ERA-NET NEURON ist es, die Forschungsanstrengungen und Förderprogramme seiner Partnerländer/-regionen im Bereich der psychischen und neurologischen Störungen sowie der Erkrankungen der Sinnessysteme zu koordinieren und zu optimieren. Die vorliegende Bekanntmachung zum Thema „Bidirektionale Interaktionen zwischen Gehirn und Körper“ wird im Rahmen von NEURON Cofund2 gemeinsam mit weiteren Förderorganisationen aus Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Spanien, Taiwan, Türkei und Ungarn vorgenommen. Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die teilnehmenden nationalen/regionalen Förderorganisationen veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames „Joint Call Secretariat“ koordiniert. Für die Umsetzung der nationalen Teilvorhaben gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung wird eine begrenzte Anzahl multinationaler Forschungsprojekte gefördert, die einen Beitrag zur grundlegenden translationalen Erforschung von bidirektionalen Interaktionen zwischen Gehirn und Körper leisten. Gefördert werden präklinische und klinische Forschungsansätze, die sich mit der Pathophysiologie und den therapeutischen Entwicklungen bei neurologischen oder psychischen Störungen befassen, die mit bidirektionalen Wechselwirkungen zwischen Gehirn und Körper zusammenhängen. Die Ziele der Fördermaßnahme sind erreicht, wenn
- die Ergebnisse der transnationalen Forschungsvorhaben innerhalb der Projektlaufzeit auf mindestens einem gemeinsamen internationalen Verbundtreffen vorgestellt wurden;
- die Ergebnisse mittelfristig in mindestens einer Veröffentlichung publiziert oder patentiert wurden;
- langfristig neue Therapien, verbesserte Diagnosen und Präventionsmöglichkeiten hervorgebracht oder die Ergebnisse der Forschungsvorhaben für deren (Weiter-)Entwicklung genutzt werden konnten.
Die Forschungsprojekte können Forschungsansätze bis hin zu klinischen Studien (bis zu Phase 2, „proof-of-concept“) umfassen. Translationale Forschungsansätze, bei denen Grundlagenforschung mit klinischen und/oder technologischen Fragestellungen kombiniert wird, sind erwünscht.
In den Projekten müssen mindestens drei einschlägig qualifizierte Forschungsgruppen in einem Verbund kooperieren. Ein Verbund darf in der Regel aus maximal fünf Forschungsgruppen bestehen. Die Anzahl der Forschungsgruppen darf auf sechs erhöht werden, wenn eine Forschungsgruppe aus einem bisher bei der Förderung durch NEURON unterrepräsentierten Land (Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Taiwan, Türkei und Ungarn) beteiligt ist. Mindestens drei Forschungsgruppen in einem Verbund müssen bei den im Call beteiligten Förderorganisationen antragsberechtigt sein. Zudem müssen die Gruppen aus drei unterschiedlichen Ländern stammen. Bei größeren Verbünden dürfen nicht mehr als zwei Forschungsgruppen aus einem Land stammen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Bereich Gesundheit, beauftragt. Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Verbundpartner der ausgewählten transnationalen Verbünde werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen „Joint Call Secretariat“, das bei der Agencia Estatal de Investigación (AEI), Spanien, angesiedelt ist, bis zum 8. März 2024 zunächst Projektskizzen (pre-proposals) vorzulegen.