Vorbemerkungen
Die Förderrichtlinien werden im Rahmen des ERA-Net „M-era.Net“ veröffentlicht. Ziel des ERA-NETs ist die Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Mitgliedstaaten in der Materialwissenschaft und den Werkstofftechnologien im Hinblick auf innovative industrielle Anwendungen neuer Materialien. Durch die transnationalen Förderaktivitäten sollen länderübergreifende Kooperationen europäischer Forschergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas als FuE-Standort zu steigern.
Das M-era.Net ist eine gemeinsame Initiative von 36 Partnern aus 24 europäischen Ländern bzw. Regionen. Im Rahmen der Ausschreibung des M-era.Net in 2014 steht die Beteiligung an Projekten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen unter anderem in folgenden Ländern offen:
- Belgien (Flandern)
- Belgien (Wallonien)
- Deutschland
- Estland
- Frankreich
- Frankreich (Midi-Pyrinäen)
- Italien (Piemonte)
- Lettland
- Luxemburg
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Russland
- Slowakei
- Spanien (Asturien)
- Türkei
- Taiwan
- Ungarn
- Zypern
- …
Die finale Liste der teilnehmenden Länder ist unter http://www.m-era.net/joint-call-2014 einzusehen.
Darüber hinaus können in jedem geförderten Projekt auch Partner aus anderen Staaten bzw. Regionen als den zuvor genannten teilnehmen, falls sie ihre Finanzierung auf anderem Wege als über das ERA-NET M-era.Net sicherstellen.
Die Fördermittelgeber der anderen Regionen und Länder veröffentlichen vergleichbare, an das jeweilige regionale/nationale Recht angepasste Regelungen. Die Förderinitiative M-era.Net ergänzt die nationale Förderung sowie die Förderung im Rahmenprogramm für Innovation und Forschung „Horizont 2020“.
Für die vorliegende Fördermaßnahme wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsame begleitende Dokumente verfasst. Sie bilden die inhaltliche Grundlage dieser Bekanntmachung und können von der M-era.Net-Webseite (http://m-era.net/joint-call-2014) heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, alle begleitenden Dokumente im Sinne einer zielführenden Konzeption von Anträgen für internationale Forschungskooperationen zu beachten. Entsprechende Dokumente werden zeitnah von allen an der Ausschreibung beteiligten Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen veröffentlicht. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
In diesem Zusammenhang wird vor der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung eine Kontaktaufnahme mit dem beauftragten Projektträger Jülich dringend empfohlen.
Die nachfolgenden Regelungen sind spezifisch auf potenzielle Antragsteller aus Deutschland ausgerichtet.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage der Rahmenprogramme „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“ sowie „Forschung für die Produktion von morgen“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu den Themenschwerpunkten „Graphen“ und „graphenähnliche Materialien“ zu fördern.
Die im Rahmen des M-era.Net veröffentlichte Ausschreibung ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zur Graphen-Forschung, insbesondere die BMBF-Fördermaßnahmen „Werkstofftechnologien von morgen – Wissenschaftliche Vorprojekte in Werkstoff- und Nanotechnologien – Graphen“. Die Ausschreibung ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, mit akademischen und industriellen Partnern der am M-era.Net beteiligten Länder/Regionen im Ausland in FuE-Projekten. Die aktuelle Ausschreibung zielt dabei auf FuE-Projekte, die nur durch eine internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.
Die intensive Zusammenarbeit von Unternehmen und öffentlicher Forschung auf europäischer Ebene soll unter anderem zur Vorbereitung zukünftiger Projektanträge unter Horizont 2020 dienen. Außerdem soll der sichere und schnelle Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die industrielle Anwendung unterstützt werden. Dabei stehen die drei Themenfelder „Neue Oberflächen und Beschichtungen“, „Komposittechnologien“ sowie „Materialien für nachhaltige und bezahlbare, CO2-arme Energietechnologien“ im Fokus der deutschen Beteiligung. In diesem Kontext können nur Vorhaben gefördert werden, die die Themen Graphen oder graphenähnliche Materialien adressieren.
Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie in Deutschland. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse eine besondere Bedeutung zu. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung (siehe BMBF-Merkblatt, Vordruck 0119, unter https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die die folgenden Themenschwerpunkte adressieren:
a) Neue Oberflächen und Beschichtungen
b) Komposittechnologien
c) Materialien für nachhaltige und bezahlbare, CO2-arme Energietechnologien
Genereller Hinweis:
Verbundprojekte mit deutscher Beteiligung zu den genannten Themenfeldern sind ausschließlich im Hinblick auf die Schwerpunkte Graphen und graphenähnliche Materialien förderfähig.
Für das Themenfeld „Batteriematerialien“ im Kontext des M-era.Net wird zeitgleich eine weitere Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die detaillierten Ausschreibungstexte des M-era.Net sind unter www.m-era.net/joint-call-2014 zu finden und für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen.
Das Ziel dieser Bekanntmachung ist das Schließen vorhandener Wissenslücken in Bezug auf grundlegende Fragestellungen, Entwicklung, Herstellung, Handhabung und Analytik, die im Zusammenhang mit Graphen und graphenähnlichen Materialien stehen. Hierdurch sollen verlässliche Rahmenbedingungen für den schnellen Transfer von Forschungsresultaten aus den Materialwissenschaften und Werkstofftechnologien in industrielle Anwendungen geschaffen werden.
Die Bekanntmachung richtet sich in Bezug auf die Beteiligung deutscher Partner an innovative transnationale Forschungsprojekte, die sich mit den Themenschwerpunkten Graphen und graphenähnliche Materialien befassen. Es wird erwartet, dass in den zu fördernden Vorhaben Charakterisierungsmethoden und Verfahren angewendet werden, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Die Einbeziehung KMUs in die Projektverbünde ist erwünscht, wobei der Nutzen der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten für die KMUs dargestellt werden muss.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Niederlassung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung KMUs ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung. Weitere Informationen siehe BMBF-Merkblatt 0119 unter https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Förderfähig im Rahmen dieser Bekanntmachung sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.
Die transnationalen Verbundprojekte müssen aus mindestens drei geförderten Verbundpartnern bestehen, die aus zwei an der Ausschreibung beteiligten Partnerländern bzw. -regionen kommen müssen (siehe http://www.m-era.net/joint-call-2014).
Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Projekten beteiligten Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen des jeweils eigenen Landes.
Eine Liste der am Aufruf beteiligten Partnerländer und -regionen sowie der jeweils zuständigen Förderorganisationen, die Veröffentlichung des transnationalen Aufrufs sowie weitere Informationen zur Vorbereitung der internationalen Skizze sind der M-era.Net Internetseite zu entnehmen (http://www.M-era.Net) oder können beim zuständigen Projektträger angefordert werden.
Transnationale Verbünde müssen bei der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung folgende Kriterien erfüllen:
- Jeder transnationale Verbund muss aus mindestens drei unabhängigen Partnern bestehen. Drei Projektpartner aus mindestens zwei unterschiedlichen an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen müssen in den Projektverbund eingebunden sein. Prinzipiell sind somit bilaterale Projekte zwischen Partnern aus an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen möglich.
- Weitere Teilnehmer aus Nicht-Partnerländern können sich an Projekten beteiligen, soweit sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und ihre Expertise für das Erreichen der Projektziele notwendig ist. Diese Projektteilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Quelle ihrer Fördermittel nennen und belegen. Des Weiteren müssen diese Projektteilnehmer die Verfügbarkeit ihrer Ressourcen und Finanzmittel zum Zeitpunkt der Antragstellung belegen.
- Die Verbundprojekte können für einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten gefördert werden.
Deutsche Antragsteller müssen bei der Skizzeneinreichung herausstellen, welchen wesentlichen Vorteil eine Kooperation mit den ausländischen Partnern mit sich bringt, der nicht im Rahmen eines nationalen Forschungsverbundes erzielt werden könnte. Bei allen Konsortien mit deutscher Beteiligung wird im Sinne der Zielerreichung dieser Ausschreibung die Einbindung deutscher Industriepartner positiv gewertet. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung von Industriepartnern werden bevorzugt behandelt. Antragsteller aus der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland müssen mindestens eine Forschungseinrichtung oder Hochschule als Konsortialpartner vorweisen.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann oder ob nach Abschluss des Vorhabens an einer Förderinitiative der EU teilgenommen werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Es wird erwartet, dass die Antragssteller sich detailliert über die FET-Flagship GRAPHENE Initiative der Europäischen Kommission informieren und im Antrag darstellen, wie sich die geplanten Arbeiten von den thematischen Arbeiten der FET-Flagshipinitiative GRAPHENE unterscheiden.
Informationen zum FET-Flagship GRAPHENE sind unter der folgenden Internetadresse zu finden: http://www.graphene-flagship.eu/GF/index.php.
Die Partner haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten können der „EC Consortium Agreement Checklist“ (ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/checklist_en.pdf) und dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 (https://foerderportal.bund.de/, Rubrik Formularschrank), entnommen werden.
Die Mitarbeit in Gremien zur Einbringung der Projektergebnisse im Hinblick auf spätere Zulassungen, Normen und Standards ist im Rahmen der Vorhaben förderfähig.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Es kommt hierbei die KMU-Definition der EU-Kommission zur Anwendung:
http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf
Die Förderung ist auf einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten angelegt.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom BMBF beauftragten Projektträger:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
52425 Jülich
Der Projektträger Jülich ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung.
Ansprechpartner:
Frau Katharina Schumacher
Telefon: +49 24 61/61-48 79
Telefax: +49 24 61/61-12 98
Ka.schumacher(at)fz-juelich.de
Für Projektskizzen, die eine deutlich produktionsorientierte Thematik beinhalten, wird empfohlen, sich im Vorfeld mit dem folgend angeführten Projektträger in Verbindung zu setzen. Spätere Projekte mit deutlichem Themenschwerpunkt auf der Produktionsseite werden durch diesen Projektträger umgesetzt und betreut.
Projektträger Forschungszentrum Karlsruhe — PTKA
Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PFT)
Ansprechpartner:
Herr Stefan Scherr
Telefon: +49 72 47/82 52 86
stefan.scherr(at)kit.edu
Zur Erstellung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge ist die internetbasierte Plattform easy-Online zu benutzen. Die Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank abgerufen werden.
7.2 Förderverfahren
Das nationale Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Durch den Prozess des M-Era.Net Call Sekretariat ergibt sich insgesamt ein vierstufiger Prozess.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe ist dem M-era.Net Call Sekretariat durch den Verbundkoordinator der internationale, englischsprachige Projektantrag in elektronischer Form bis zum 16. September 2014, 12.00 Uhr MEZ vorzulegen („pre-proposal“). Einzelheiten des Einreichungsverfahrens sind unter http://m-era.net/joint-call-2014 verfügbar. Außerdem befinden sich dort weitere Informationen und Hilfestellungen, insbesondere zu dem Antragsverfahren und dem internationalen Abgabetermin.
Zusätzlich müssen die beteiligten deutschen Partner dem beauftragten Projektträger (Projektträger Jülich – PtJ) eine gemeinsame begutachtungsfähige Projektskizze in deutscher Sprache bis spätestens zum 16. September 2014 vorlegen. Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Projektskizze (bestehend aus einer easy-Online-Skizze für ein deutsches Teilkonsortium und der Vorhabenbeschreibung) sind durch den vorgesehenen Projektkoordinator über das Internetportal easy-Online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-Online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline/ erreichbar.
Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistent den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:
- Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Fördermaßnahme: M-era.Net – Materialwissenschaft und Werkstofftechnologien.
- Förderbereich: … M-era.Net Call 2014 – Graphen und graphenähnliche Materialien
Damit die Online-Version der Projektskizze rechtsverbindlich wird, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genannter Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen und sollte maximal 20 DIN A4-Seiten umfassen.
- Titel des Vorhabens und Kennwort
- Namen und Anschriften der beteiligten Partner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Angabe Projektkoordinator
- Ziele
– Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
– Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie
– industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
– wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
– Darstellung des Projektkonsortiums: Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette, Ort der Forschungstätigkeit - Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten
– Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
– Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
– bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes; Qualifikation der Verbundpartner - Arbeitsplan (Bitte die Arbeiten der deutschen Partner detailliert ausführen und in den Kontext zum Gesamtarbeitsplan des transnationalen Verbundes stellen)
– Beschreibung des Arbeitsplans und des Lösungsansatzes (inkl. Unterauftragnehmer), Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
– Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm) – Meilensteine und Abbruchkriterien
– Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), ggf. Zusammenarbeit mit Dritten. - Verwertungsplan (Bitte alle Punkte auch aus Sicht des Nutzens für deutschen Standort ausführen)
– wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial (mit Zeithorizont, insbesondere in Deutschland)
– wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont insbesondere in Deutschland)
– Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung - Finanzierungsplan
– grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
– Notwendigkeit der Zuwendung
Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.
Vor der Einreichung der Projektskizze wird eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger (Projektträger Jülich – PtJ) für jeden einzelnen Antragsteller dringend empfohlen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen nationalen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
- wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes und der Zielsetzung
- Neuheit, Risiken, Breitenwirksamkeit und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts,
- Qualität und Effektivität der wissenschaftlich-technischen Methode und des Arbeitsplans
- technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung,
- Tragfähigkeit des Verwertungskonzepts, Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen
- Markt- und Arbeitsplatzpotenzial
- Beteiligung von Industriepartnern
Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.
Bei positiver Bewertung des „pre-proposals“ und der Projektskizze werden die Verbundpartner aufgefordert, dem M-Era.Net Call Sekeretariat ein „full-proposal“ vorzulegen (siehe http://m-era.net/joint-call-2014). Auf der Grundlage der Bewertung der Projektskizze und des „full-proposal“ werden die für eine Förderung geeigneten Vorhaben unter Berücksichtigung der internationalen Evaluierungsergebnisse ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der abschließenden nationalen Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen und „full-proposals“ aufgefordert, national einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 2. Juni 2014
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Liane Horst und Hermann Riehl