Änderung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2020 (Bundesanzeiger vom 20.03.2020): Der letzte Absatz in Nummer 3 – Zuwendungsempfänger – wird geändert:
Die Konsortialpartner aus den Westbalkanstaaten können als Letzt-Zuwendungsempfänger im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung ebenfalls Bundeszuwendungen aufgrund einer Weiterleitung nach den Regelungen zu Nummer 12 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO erhalten. Der deutsche Projektkoordinator und Zuwendungsempfänger (Erst-Zuwendungsempfänger) erhält in diesem Fall eine Zuwendung einschließlich der Zuwendung, welche an den Letzt-Zuwendungsempfänger weitergeleitet werden soll. Eine Weiterleitung der Zuwendung ist gemäß der Verwaltungsvorschrift Nummer 13a.2 zu den §§ 44 BHO nicht möglich für Zuwendungsempfänger, deren Bemessungsgrundlage die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten sind.
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Die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt auf die Initiierung gemeinsamer Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) innovativer Produkte und Verfahren zwischen Deutschland und den Westbalkanstaaten – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, die Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien –, hier insbesondere unter Beteiligung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Es handelt sich um eine Maßnahme der strategischen Projektförderung.
Durch die angestrebte Stärkung der Forschungs- und Innovationssysteme der Westbalkanstaaten wird ein Beitrag zur Integration dieser Länder in den Europäischen Forschungsraum (EFR) geleistet. Darüber hinaus trägt die Förderung auch zur Stabilisierung der Region bei, indem sie den Brain Drain adressiert, die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und das Innovationspotenzial der Westbalkanstaaten steigert.
Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der strategischen Ziele des BMBF zur Stärkung und Erweiterung des EFR. Sie soll dazu dienen, die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft mit und in den Westbalkanstaaten zu stärken und diese an die großen europäischen Innovationsprogramme heranzuführen.
Die Fördermaßnahme erfolgt auch im Rahmen der seit dem Jahr 2017 verabschiedeten Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung, in deren Kontext politische Leitlinien für ein verstärktes Engagement in den Entwicklungs- und Schwellenländern, hier den Westbalkanstaaten, definiert wurden.
Es werden bilaterale FuE-Projekte in Zusammenarbeit mit Partnern aus den Westbalkanstaaten sowohl als Einzel- wie auch als Verbundvorhaben gefördert.
Die Förderung ist themenoffen angelegt und adressiert anwendungsorientierte Forschungsfragen gegenseitigen Interesses – insbesondere in den Themenbereichen der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung (Gesundheit und Pflege, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie, Mobilität, Stadt und Land, Sicherheit, Wirtschaft und Arbeit 4.0) und in den thematischen Prioritäten der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation. Bei entsprechendem Anwendungsbezug sind auch Themen der Geistes- und Sozialwissenschaften (Stichwort „Soziale Innovation“) förderfähig.
Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zum Kapazitätsausbau der wissenschaftlichen Partner in den Westbalkanstaaten leisten.
Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit dem jeweiligen Westbalkanstaat dokumentieren.
Die Vorhaben sollen den Austausch von Personen, Wissen, Ressourcen und Kapazitäten zwischen den Einrichtungen unterstützen. Sie dienen auch der weiteren fachlich-methodischen Qualifizierung der beteiligten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler und der Förderung ihrer wissenschaftlichen Selbstständigkeit.
Gefördert werden Maßnahmen, die über ein großes Anwendungspotenzial für Deutschland, den jeweiligen Westbalkanstaat, die Region und Europa verfügen. Zur Stärkung der Transferkultur zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der Zielregion müssen im Projekt außerdem Maßnahmen zur Kommerzialisierung der Forschungsergebnisse entwickelt und umgesetzt werden. Der Nachweis und die Bewertung des Innovationspotenzials der Forschungsergebnisse ist für die Erschließung möglicher Anwendungsbereiche der erste und wichtigste Schritt. Dies umfasst Untersuchungen zum Nachweis der Machbarkeit, Marktanalysen, Erstellung von Business-Plänen, Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen in Richtung Anwendung etc. Die Einbindung eines „Innovations-Coachs“, der die Integration von Erfahrungswissen aus erfolgreichen Innovationsprozessen in das Vorhaben sicherstellt, sowie frühzeitige Allianzen mit Anwendern, z. B. Unternehmen, insbesondere mit KMU aus Deutschland und/oder dem Partnerland, die in beratender Funktion den Anwendungsbezug im Projekt stärken sollen, sind daher ausdrücklich erwünscht.
Das Projekt soll einen ersichtlichen Vorteil und Mehrwert aufgrund der Kooperation in beiden Ländern erzielen, sowohl auf der individuellen Ebene der Forschenden als auch auf der Ebene der kooperierenden Institutionen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu FuE-Infrastrukturen, neue Anwendungsbereiche etc.).
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und insbesondere KMU. Die Projektskizze muss von einem deutschen Antragsteller bzw. Verbund gemeinsam mit mindestens einem Kooperationspartner aus einem Westbalkanstaat eingereicht werden. Eine Förderung multilateraler Vorhaben (z. B. mit Partnern aus mehreren Westbalkanstaaten) ist nicht beabsichtigt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung und in der Regel mit bis zu 450.000 Euro pro Vorhaben sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 27. März 2020 zunächst Projektskizzen in deutscher oder englischer Sprache in elektronischer Form vorzulegen.