Das Darknet – jener Teil des Internets, in dem die Nutzer ihre Identität mittels spezieller Browser und Netzwerke wirksam verschleiern – gilt als eine Zone des Zwielichts: Einerseits kann es dort, wo öffentliche Debatten unterdrückt werden, ein Schutzraum für die freie Meinungsäußerung sein. Andererseits bietet es nachgerade ideale Bedingungen für schwerwiegende kriminelle Aktivitäten, etwa Waffen- und Drogenhandel, Kinderpornografie und Auftragsstraftaten. Für Polizei und Justiz ist die Aufdeckung solcher Taten eine enorme Herausforderung.
Hier setzt das von der Europäischen Kommission aufgelegte Forschungs- und Entwicklungsprojekt TITANIUM (Tools for the Investigation of Transactions in Underground Markets) an. In TITANIUM, das vom Austrian Institute of Technology (AIT) koordiniert wird, arbeiten 15 Forschungseinrichtungen, IT-Unternehmen und Polizeibehörden aus sieben europäischen Ländern daran, neue forensische Technologien zur Ermittlung und Erforschung von Cyberkriminalität im Darknet zu entwickeln. Auf deutscher Seite wirken das Bundeskriminalamt, das KIT sowie die dence GmbH mit. Ziel des im Mai 2017 gestarteten, dreijährigen Projekts ist die Entwicklung von Software zur Unterstützung polizeilicher Ermittlungen im Darknet. Im Fokus steht die Abwicklung krimineller Geschäfte mithilfe blockchainbasierter Kryptowährungen wie Bitcoin, ZCash oder Monero. Hier entwickeln die TITANIUM-Partner Software zur Unterstützung elementarer Ermittlungsschritte, die es ermöglichen sollen, gerichtsfestes Beweismaterial zu generieren. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Analyse von Darknet-Plattformen, die für illegale Aktivitäten genutzt werden.
Erste Versionen der TITANIUM-Software werden den Polizeibehörden ab dem 24. Januar 2019 zu Testzwecken zur Verfügung gestellt. In mehrmonatigen „Field Labs“ in Deutschland, Finnland, Österreich und Spanien sollen rund 60 Cybercrime-Experten über die Entwicklungen aus dem Projekt informiert und in den Umgang mit den neuen Programmen eingeführt werden. Das Projektteam stellt dabei in rechtlich kritischen Bereichen auch synthetische, das heißt künstlich generierte, Daten zur Verfügung, sodass es keinesfalls zu ungerechtfertigten Eingriffen in die Grundrechte der Betroffenen kommen kann.