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Schweiz gilt bei Horizont Europa vorerst nur als Drittstaat

Berichterstattung weltweit

Im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa und bei damit verbundenen Programmen und Initiativen wird die Schweiz bis auf Weiteres als nicht-assoziierter Drittstaat behandelt. Forschende aus der Schweiz können sich somit nur beschränkt an den Ausschreibungen beteiligen und staatliche Fördergelder erhalten. Die Teilnahme an Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats, der Marie Skłodowska Curie Aktionen und des Europäischen Innovationsrats ist nicht mehr möglich.

Hierüber informierte die Europäische Kommission das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) am 12. Juli 2021. Der Beschluss schließt Beteiligungen der Schweiz für das Jahr 2021 an Programmen und Initiativen von Horizont Europa grundsätzlich nicht aus - allerdings werden Forschende aus der Schweiz in der Regel keine Finanzierung seitens der Europäischen Kommission erhalten. Wo eine Teilnahme möglich ist, erfolgt die Finanzierung durch das SBFI. Das Parlament stimmte einer Finanzierung durch das SBFI in Höhe von 6,15 Mrd. CHF bereits zu. Für bereits geschlossene Ausschreibungen gelten Ausnahmebestimmungen.

Verhandlungen für eine Klassifizierung der Schweiz als voll assoziierter Partner sind vorerst ausgesetzt, werden vom Schweizerischen Bundesrat aber weiterhin angestrebt. Die Europäische Kommission nennt als Bedingung hierfür die Zahlung des zweiten Erweiterungsbetrags und den Abschluss eines sogenannten "Specific Agreements", das die Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen regelt. Zudem stellt die Europäische Kommission die Aufnahme von Verhandlungen in den Zusammenhang der Gesamtbeziehungen Schweiz – EU.

Zum Nachlesen:

Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Redaktion: von Hendrik Dellbrügge, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Schweiz EU Themen: Strategie und Rahmenbedingungen

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