StartseiteLänderEuropaFrankreichBekanntmachung des BMBF zur Förderung von präklinischer Forschung zur Entwicklung von effektiven Therapien für Seltene Erkrankungen innerhalb des European Joint Programme Cofunds "EJP Rare Diseases"

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von präklinischer Forschung zur Entwicklung von effektiven Therapien für Seltene Erkrankungen innerhalb des European Joint Programme Cofunds "EJP Rare Diseases"

Stichtag: 18.02.2020 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema präklinische Forschung zur Entwicklung von effektiven Therapien für Seltene Erkrankungen innerhalb des European Joint Programme Cofunds "EJP Rare Diseases", vom 2. Januar 2020 (Bundesanzeiger vom 21.01.2020)

Es gibt mehr als 6.000 Seltene Erkrankungen, der größte Teil von ihnen ist genetisch bedingt. Obwohl jede einzelne Seltene Erkrankung nur wenige Menschen betrifft, leiden in Europa insgesamt mindestens 26 bis 30 Millionen Menschen an diesen Krankheiten. Wegen der jeweils kleinen Zahl von Patientinnen und Patienten, die von einer einzelnen Seltenen Krankheit betroffen sind, sowie der zersplitterten Forschungslandschaft ist das Gebiet der Seltenen Erkrankungen eines der Forschungsfelder, das von einer internationalen, koordinierten Zusammenarbeit besonders profitieren kann.

Das Joint Programme Cofunds "EJP Rare Diseases" (EJP RD) wurde eingerichtet, um die Koordinierung der Forschungsbemühungen europäischer, assoziierter und nicht­europäischer Länder auf dem Gebiet der Seltenen Erkrankungen und Umsetzung der Ziele des "International Rare Diseases Research Consortiums" (IRDiRC) weiter zu unterstützen.

Im Rahmen des EJP RD haben sich die Organisationen aus folgenden Ländern gemeinsam mit der Europäischen Kommission unter dem EJP cofund Mechanismus zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Maßnahme zur Förderung multinationaler kooperativer Forschungsprojekte im Bereich Seltener Erkrankungen durchzuführen: Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Israel, Italien, Kanada, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames "Joint Call"-Sekretariat (JCS) koordiniert. Das gemeinsame Sekretariat ist bei der French National Research Agency (ANR) angesiedelt. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Teilvorhaben gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien. Zusätzliche wichtige Informationen zu dieser transnationalen Bekanntmachung sind dem englischsprachigen Bekanntmachungstext zu entnehmen.

Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kooperativer und interdisziplinärer Forschungsprojekte mit klinischer Relevanz gefördert, von denen ein Beitrag für die Entwicklung von effektiven Therapien für Seltene Erkrankungen erwartet werden kann.

Die Bekanntmachung richtet sich an klinische und experimentelle Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder industriellen Partnern, die in der Regel in Verbünden zusammenarbeiten. Eine Zusammensetzung der Verbünde aus Partnern von Wissenschaft und Wirtschaft ist erwünscht aber nicht obligatorisch.

Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Daher muss aus den Projektanträgen der zusätzliche Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit klar hervorgehen. Es wird empfohlen, bestehende europäische Forschungsinfrastrukturen im Bereich der Lebenswissenschaften und/oder von "International Rare Diseases Research Consortium" (IRDiRC) anerkannten Ressourcen zu nutzen. Zur Bearbeitung der geplanten Projekte sollen mindestens vier einschlägig qualifizierte Forschungsgruppen in einem Verbund kooperieren. Diese vier Gruppen müssen bei den beteiligten Förderorganisationen antragsberechtigt sein. Zudem müssen diese vier Gruppen aus vier unterschiedlichen Ländern stammen. Ein Verbund darf maximal aus sechs Forschungsgruppen bestehen. Die Anzahl der Verbundpartner darf auf sieben oder acht erhöht werden, wenn ein Partner aus einem üblicherweise bei der Förderung unterrepräsentierten Land (Tschechien, Slowakei, Litauen, Polen, Türkei und Ungarn) beteiligt ist. Zur Gewährleistung eines Gleichgewichts bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit dürfen sich maximal zwei Verbundpartner aus dem gleichen Land in einem solchen Verbund beteiligen.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem JCS bis spätestens 18. Februar 2020 vorzulegen. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den DLR Projektträger − Gesundheit beauftragt.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Kanada Israel Türkei Belgien Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Litauen Luxemburg Niederlande Österreich Polen Portugal Schweden Schweiz Slowakei Spanien Tschechische Republik Ungarn EU Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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