Das übergeordnete Ziel der JPI HDHL ist es, durch länderübergreifende Zusammenarbeit und Koordination von Forschungsaktivitäten den Zusammenhang von Ernährung, Lebensstil und Gesundheit besser zu verstehen. Dieses Wissen soll in Strategien, Produkte und Dienstleistungen umgesetzt und so den Bürgerinnen und Bürgern in Europa und darüber hinaus ein gesunder Lebensstil ermöglicht werden.
Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch acht Förderorganisationen in sieben Ländern veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames Sekretariat, das bei der französischen Förderorganisation French National Research Agency (ANR) angesiedelt ist, koordiniert. Im Rahmen der Bekanntmachung werden transnationale Forschungsvorhaben gefördert, die den positiven und negativen Einfluss der Zusammensetzung und Verarbeitung von Lebensmitteln auf das Auftreten von Nahrungsmittelunverträglichkeiten untersuchen.
Es sollte mindestens eines der folgenden Forschungsthemen adressiert werden:
- Erforschung der Mechanismen (z. B. Immunität, Inflammation, Metabolismus, Mikrobiom, genetische Dispositionen), die die Entwicklung von Nahrungsmittelunverträglichkeiten auslösen oder ihr vorbeugen;
- Forschung zum Einfluss der Lebensmittelverarbeitung und Nahrungsmittelbestandteilen auf das Entstehen von Nahrungsmittelunverträglichkeiten;
- Entwicklung neuer Ansätze zur Lebensmittelverarbeitung (z. B. neuartige Nahrungsmittelbestandteile und Verarbeitungsmethoden), die das Risiko für das Auftreten von Nahrungsmittelunverträglichkeiten verringern;
- Entwicklung und/oder Validierung besserer Diagnosemöglichkeiten/Nachweismethoden zur Unterscheidung zwischen tatsächlichen und wahrgenommenen Nahrungsmittelunverträglichkeiten;
- Entwicklung und/oder Validierung besserer Nachweismethoden von Lebensmittelkomponenten, die durch die Lebensmittelverarbeitung entstehen und einen Einfluss auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten haben.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Bereich Gesundheit, beauftragt. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen Sekretariat bis spätestens 8. April 2021 zunächst Projektskizzen vorzulegen.