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Frankreich: Änderungen im Promotionsrecht

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Das französische Bildungsministerium hat das Promotionsrecht überarbeitet. Unter anderem hat der Betreuer in einer Prüfungskommission nun kein Stimmrecht mehr und die Dauer einer Promotion wird auf maximal sechs Jahre begrenzt. Die Regelungen für Cotutelle-Verfahren wurden verschlankt.

Das Promotionsrecht wird in Frankreich auf nationaler Ebene durch die Regierung geregelt. Im Hochschul- und Forschungsgesetz von 2013 (Loi du 22 juillet 2013 relative à l'enseignement supérieur et à la recherche) wurde festgelegt, dass die Promotion als Berufserfahrung anerkannt werden soll. Eine erste Version des entsprechenden Dekrets wurde 2015 aufgrund von Protesten verschiedener Interessensvertretungen zurückgezogen, hauptsächlich weil dort vorgeschlagen wurde, den Doktortitel auf Basis der Anerkennung beruflicher Erfahrungen zu verleihen.

Insbesondere folgende Punkte der Promotionsmodalitäten ändern sich durch das nun publizierte neue Dekret:

  • Bisher durfte eine Doktorarbeit offiziell nur drei Jahre dauern, obwohl Promotionen eher drei bis fünf Jahre in Anspruch nehmen. Nun präzisiert das Dekret dass es sich um drei Jahre Vollzeitäquivalent handelt. Die Promotion darf zudem nur noch maximal sechs Jahre dauern. Unterbrechungen wie Elternzeit oder Krankheitsfall können anerkannt werden.
  • Die Promotionsbetreuer sind zwar Mitglied der Prüfungskommission, haben aber kein Stimmrecht mehr und die Prüfungskommissionen sollten „ausgewogen“ mit Männern und Frauen besetzt sein.
  • Die Rolle und Aufgaben der Écoles doctorales (Betreuungsstrukturen ähnlich den deutschen Graduiertenakademien) wurden präzisiert. So sollen sie unter anderem einen Schwerpunkt auf die Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis legen und ihr Angebot durch die Doktoranden evaluieren lassen.
  • Um die Betreuungssituation zu verbessern, werden Betreuungsausschüsse (Thesis committees) an allen Écoles doctorales eingeführt. Bisher existieren sie nur punktuell.
  • Doktoranden erhalten die Möglichkeit zu einem Gap Year um sich anderen beruflichen Tätigkeiten zu widmen und es wird ein „Doktoranden-Portfolio“ eingeführt, das die Aktivitäten des Doktoranden im Rahmen der Promotion aufführt.
  • Die gesetzliche Grundlage für binationale Promotionsverfahren (Cotutelle) wird durch das Dekret verschlankt. Statt 13 bilden nun vier Artikel den rechtlichen Rahmen. Entfernt wurde unter anderem die „ausgeglichene Aufenthaltsdauer“ in beiden Ländern. Neu aufgenommen wurde, dass rechtliche Aspekte der Publikation durch die im jeweiligen Land geltenden Gesetze geregelt werden und dies im Cotutelle-Vertrag zu vermerken ist.

Die Interessensvertretung der Doktoranden, die CJC (Confédération des jeunes chercheurs), zeigte sich enttäuscht vom Dekret. Dort werde nicht, wie vom Gesetz vorgesehen, festgehalten dass die Promotion eine erste Berufserfahrung sei. Im Gegenteil würden Maßnahmen wie das Gap Year oder das Doktoranden-Portfolio eher das Gegenteil vermitteln.

Die Maßnahmen werden zum Wintersemester 2016/17 umgesetzt. Auch die Doktorandenverträge, die wichtigste Form der Promotionsfinanzierung in Frankreich, werden überarbeitet. Bis zum Sommer soll die neue Version veröffentlicht werden.

Quelle: educpros.fr Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

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