StartseiteLänderEuropaFrankreichFrankreich: Ein Sonderausschuss der Nationalversammlung legt auch seinerseits einen Bericht zu der im Jahr 2010 anstehenden Reform des Bioethikgesetzes von 2004 vor

Frankreich: Ein Sonderausschuss der Nationalversammlung legt auch seinerseits einen Bericht zu der im Jahr 2010 anstehenden Reform des Bioethikgesetzes von 2004 vor

Der genaue Zeitpunkt der Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens seitens der Regierung steht noch nicht fest. Der am 20.1.2010 vorgelegte Bericht der "Mission d' information" der Nationalversammlung bildet den Abschluss des die Revision des Bioethikgesetzes vorbereitenden Meinungsbildungsprozesses. Vorangegangen waren eine Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission (CCNE), eine Bilanz der "Agence de la biomédecine" (Oktober 2008), ein das Gesetz von 2004 evaluierender Bericht von OPECST ("Nachricht" vom 14.1.2009), eine von Premierminister Francois Fillon angeforderte Studie des Conseil d' Etat ("Nachricht" vom 8.5.2009) sowie der Schlussbericht vom 1.7.2009 der von Staatspräsident Nicolas Sarkozy veranlassten "Generalstände der Bioethik".

Der Bericht der "Commission d' information", der sich aus 32 Abgeordneten der Nationalversammlung zusammensetzt, schließt nach Anhörung von 108 sachverständigen Persönlichkeiten (u.a. Forscher, Angehörige medizinischer Berufe, Juristen, Philosophen, Soziologen, Psychiater, Psychoanalytiker, Vertreter der Religionsgemeinschaften) mit 95 Vorschlägen (Seiten 515 - 527) für die Revision des Bioethikgesetzes von 2004 ab.

Wesentliche Ergebnisse sind:

  1. Ärztliche Hilfestellung bei der Kindeszeugung (AMP)

    Es soll klargestellt werden, dass eine ärztliche Hilfestellung nur aus medizinischen Gründen und ein entsprechender Antrag der Eltern nur in diesem Rahmen zulässig ist. 

    Personen, die sich für Rechtsform einer Lebenspartnerschaft entschieden haben ("couples pacsés"), brauchen künftig nicht mehr nachzuweisen, dass sie seit zwei Jahren zusammenleben.

  2. Einpflanzung eines Embryos "post mortem"

    Sie soll ausnahmsweise zulässig sein, wenn eine Befruchtung "in vitro" stattgefunden hat und der Plan "Wir wollen Eltern werden" bereits eingeleitet und nur durch den Tod des Ehegatten unterbrochen wurde. Drei bis sechs Monate nachdem die Ehefrau Witwe wurde sollen abgewartet werden; die Einpflanzung des Embryos soll bis zu zwei Jahren nach dem Tode des Ehegatten zulässig sein.

  3. Leihmutterschaft (Seiten 119 - 197)

    Das Verbot einer Leihmutterschaft soll aufrechterhalten werden. "Sie reiße alle Pfeiler der Medizinehtik nieder".

  4. Präimplantationsdiagnostik (Seiten 241 - 286)

    Der Bericht empfiehlt, die Trisonomie 21 in den Katalog der zugelassenen Ausnahmefälle aufzunehmen.

  5. Organspende (Seiten 367 - 422)

    Für den Fall, dass ein von einem nahen Verwandten in vivo gespendetes Organ mit dem Immunsystem des Kranken nicht kompatibel ist, soll es unter bestimmten Voraussetzungen gegen das Organ eines anderen ausgetauscht werden können.

  6. Embryonenforschung (Seiten 439 -472)

    Der Bericht spricht sich für die Aufrechterhaltung des Verbots und für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen aus. Er empfiehlt, in Zukunft von einer zeitlichen Befristung abzusehen, binnen deren dieser Ausnahmeregelung gilt.

Der Bericht spricht sich dafür aus, in das zu revidierende Gesetz nicht erneut eine Revisionsklausel aufzunehmen. Er empfiehlt, dass das "Comité national d' éthique" (CCNE) in Abständen von 2 Jahren einen Bericht über die ethischen Fragestellungen der wissenschaftlichen und technologischen Fortschritte im Bereich der Bioethik, die zuvor von der "Agence de biomédecine" (ABM) identifiziert wurden, vorlegt. Der Bericht soll veröffentlicht und dem Parlament zugeleitet werden.

Quelle: Le Figaro vom 19.1.2010 und www.assemblee-nationale.fr Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Lebenswissenschaften Ethik, Recht, Gesellschaft

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