StartseiteLänderEuropaFrankreichFrankreich: Gesetzentwurf für die "Digitale Republik" vorgestellt

Frankreich: Gesetzentwurf für die "Digitale Republik" vorgestellt

Berichterstattung weltweit

Die französische Regierung hat einen Entwurf für ein Digitalisierungsgesetz vorgelegt. Darin sind unter anderem die Open Access-Veröffentlichung wissenschaftlicher Artikel, größere Daten-Transparenz öffentlicher Einrichtungen sowie die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität vorgesehen.

Wirtschaftsminister Emmanuel Macron und die Staatssekretärin für Digitales Axelle Lemaire haben im Ministerrat am 9. Dezember 2015 den Gesetzentwurf vorgelegt. Dem Text war eine breite Konsultation vorausgegangen: Zuerst befasste sich eine Kommission von Oktober 2014 bis Februar 2015 mit dem Thema, für das 4.000 Beiträge eingereicht wurden. Anschließend konnte der Entwurf drei Wochen lang online diskutiert werden. 21.000 Nutzer steuerten 8.500 Beiträge bei. Die Regierung hat daraufhin fünf Artikel zum Entwurf hinzugefügt und 90 Änderungen am Text vorgenommen. Auf die 250 beliebtesten Beiträgen hat sie online geantwortet. Unter anderem fand der Wunsch nach größerer Transparenz öffentlicher Einrichtungen Eingang in das Gesetz. So wünschten sich zum Beispiel zahlreiche Studierende, zu erfahren, nach welchem Algorithmus die Universitätsstudienplätze von der entsprechenden Vergabestelle verteilt werden.

Der finale Entwurf verfolgt drei Ziele:

  • Größere Freiheit in der Zirkulation von Daten und Wissen (unter anderem freier Zugang zu mit öffentlichen Geldern entstandenen wissenschaftlichen Artikeln innerhalb von sechs bis zwölf Monaten, Schaffung einer öffentlichen Datenstelle)
  • Rechtegleichheit für Internetnutzer (unter anderem Verbesserung des Datenschutzes und Maßnahmen, die einen offenen Internetzugang unterstützen)
  • Brüderlichkeit, für eine digitale Gesellschaft, die allen offen steht (unter anderem Netzabdeckung, Zahlungsmöglichkeiten per SMS, barrierefreier Zugang zu Internetseiten)

Hierfür wurden neun Handlungsprioritäten definiert:

  1. Netzneutralität – Anbieter müssen allen Nutzern gleichschnellen Zugang gewähren
  2. Datenübertragbarkeit – E-Mail-Anbieter sollen Nutzern beim Anbieterwechsel die Migration von E-Mails und Kontakten ermöglichen
  3. Recht auf Internetzugang – Der Internetzugang darf nicht blockiert werden, wenn die Rechnung nicht gezahlt wurde, aber ein Antrag auf entsprechende soziale Unterstützung läuft
  4. Datenschutz – Für E-Mails gilt das Briefgeheimnis, Anbieter dürfen sie nur auf Spam und Viren hin prüfen
  5. Recht auf Vergessen für Minderjährige – die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission nationale de l'informatique et des libertés) setzt im Fall von Konflikten mit Plattformen zum Beispiel das Löschen von Fotos durch, die von Minderjährigen gepostet wurden
  6. Konsumenten besser über die Online-Kommentare informieren – Webseiten müssen angeben, ob die Identität der Kommentarautoren verifiziert wurde
  7. Öffnung öffentlicher Daten – zum Beispiel sollen Träger sozialen Wohnungsbaus ihre Datenbanken im Internet veröffentlichen
  8. Besserer Zugang – alle öffentlichen Verwaltungsseiten müssen den Grad der Barrierefreiheit angeben, auch Unternehmen sollen in die Pflicht genommen werden
  9. Der digitale Tod – jeder hat das Recht zu bestimmen, was mit seinen Online-Daten nach dem eigenen Versterben geschehen soll
Quelle: gouvernement.fr Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Strategie und Rahmenbedingungen

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