StartseiteLänderEuropaFrankreichFrankreich: Nationalversammlung verabschiedet Gesetz zu Bildung und Forschung

Frankreich: Nationalversammlung verabschiedet Gesetz zu Bildung und Forschung

Das von der Ministerin für Bildung und Forschung eingebrachte Gesetz zu Bildung und Forschung ist am 28. Mai 2013 von der französischen Nationalversammlung in erster Lesung im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens mit zahlreichen Veränderungen gegenüber dem Entwurf verabschiedet worden. Für ein Inkrafttreten fehlt noch die Verabschiedung durch den Senat, der die jetzt verabschiedete Fassung ab dem 18. Juni debattieren wird.

Zum ersten Mal werden in Frankreich politisch angestrebte Veränderungen in den Bereichen von Bildung und Forschung gemeinsam durch ein umfassendes Orientierungsgesetz festgeschrieben. Dieses Gesetz ist das Ergebnis einer landesweiten Konsultation, die mehr als 20.000 Akteure von Juli bis November 2012 mobilisiert hatte. Es fand jedoch nur die Zustimmung der sozialistischen und der linksradikalen Abgeordneten und damit eine knappe Mehrheit: 289 Zustimmungen bei 248 Gegenstimmen.

Das Gesetz strebt eine Vervollständigung der 2007 gesetzlich geregelten Autonomie der Universitäten an sowie eine Erhöhung der Erfolgschancen für Studenten.

Besonders stürmisch wurde Artikel 2 des Gesetzentwurfes diskutiert, der vorsieht, dass an französischen Universitäten auch Vorlesungen in englischer Sprache gehalten werden dürfen. Die Regelung sieht nun vor, dass dies auf Fälle beschränkt ist, bei denen Veranstaltungen im Rahmen von Kooperationsabkommen mit ausländischen Universitäten oder im Rahmen von EU-finanzierten Projekten abgehalten werden.

Ebenfalls heftig diskutiert wurde das vorgesehene Ende der Schulgeldbefreiung für die Teilnehmer an den Vorbereitungskursen zur Aufnahme an französische “Grandes Écoles“. Hier muss noch geprüft werden, ob diese Maßnahme verfassungskonform ist.

Einigkeit wurde dahingehend erzielt, dass Studenten mehr Praktika in den Einrichtungen ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit absolvieren müssen, ohne jedoch der Versuchung zu erliegen, während des Studiums regelrechte Arbeitsverhältnisse einzugehen.

Der Senat wird sich ab 18 Juni mit dem Text befassen. Falls auch dort noch Änderungen beschlossen werden, wird eine gemischt-paritätische Kommission aus Delegierten beider Häuser einen Textvorschlag erarbeiten, der den Abgeordneten und Senatoren zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden wird. Dies soll definitiv noch vor Ende Juni geschehen.

Quelle: Ministère de l'Éducation Supérieure et de la Recherche; Le Monde Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

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