StartseiteLänderEuropaFrankreichFrankreich: Vorschläge für mehr Auslandsmobilität von Auszubildenden

Frankreich: Vorschläge für mehr Auslandsmobilität von Auszubildenden

Berichterstattung weltweit Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Der Europa-Abgeordnete Jean Arthuis hat im Auftrag der französischen Arbeitsministerin Muriel Pénicaud und ausgehend von Frankreich Vorschläge erarbeitet, was sich auf europäischer Ebene ändern muss, damit mehr Auszubildende während ihrer Lehrzeit ins Ausland gehen. Das Thema wurde auch am Deutsch-Französischen Tag am 22. Januar 2018 diskutiert.

Französische Auszubildende aber auch ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen europäischen Ländern gehen während ihrer Ausbildungszeit deutlich seltener ins Ausland als die Studierenden. So profitierten in Frankreich 2017 6.800 Lehrlinge von einer Erasmus-Förderung im Gegensatz zu 44.000 Studierenden. In den vergangenen Jahren wurden hier zwar bereits deutliche Fortschritte gemacht, dennoch gibt es zahlreiche, insbesondere administrative Hürden, die noch überwunden werden müssen, um eine Gleichstellung zu erreichen. Zudem halten sich Lehrlinge aus vor allem arbeitsrechtlichen Gründen bisher in der Regel nur zwei bis drei Wochen im Ausland auf.

Der Deutsch-Französische Ministerrat  hatte sich in seiner Sitzung vom 13. Juli 2017 für den Ausbau von „Erasmus für Auszubildende“ ausgesprochen. Deutschland will bis 2020 die Zahl der mobilen deutschen Auszubildenden auf zehn Prozent erhöhen, Frankreich die Zahl der mobilen französischen Auszubildenden bis 2022 verdoppeln.

Jean Arthuis formulierte im Auftrag der französischen Arbeitsministerin Muriel Pénicaud nun für Frankreich die entsprechenden Empfehlungen inklusive Maßnahmen auf europäischer Ebene. Er betont in seinem Bericht, dass die berufliche Ausbildung deutlich an Attraktivität gewinnen könnte, wenn sie mehr Möglichkeiten zur internationalen Mobilität böte.

Ausgehend von Frankreich beschreibt er, welche rechtlichen Rahmenbedingungen sich ändern müssten. So empfiehlt Arthuis, den Lehrvertrag im Falle eines Auslandsaufenthalts in bestimmten Bereichen aussetzen zu können, insbesondere die Verantwortung des Arbeitsgebers für seinen Lehrling sowie die Gehaltszahlung. Falls im Land des Aufenthalts dann weniger oder kein Lohn gezahlt wird, sollte der Lohnausfall dann durch einen Zuschuss von nationaler Seite zusätzlich zum Erasmus-Stipendium ergänzt werden. Für die Zeit im Ausland sollte der Lehrling einen besonderen Status bekommen, der eine soziale Absicherung ähnlich der der Studierenden ermöglicht. Auszubildende, die nach Frankreich kommen, sollten für die Zeit des Aufenthalts rechtlich wie französische Lehrlinge behandelt werden.

Eine weitere Problematik ist die gegenseitige Anerkennung der Lehrinhalte, die für die Hochschulen durch den Bologna-Prozess erleichtert und harmonisiert wurde. Sich daran orientierend schlägt Arthuis für die Berufsschulen vor, dass sie wie die Hochschulen miteinander Anerkennungs-Abkommen schließen. Auch sollten sie insgesamt selbstständiger über die Anerkennung von im Ausland erworbenen Fähigkeiten entscheiden dürfen. Zudem müssten sich die Berufsschulen Netzwerke mobilitätsfreundlicher Unternehmen aufbauen, mehr Sprachkurse anbieten und Mobilitätsberater einstellen.

Die Mittel für das Erasmus-Programm sollten laut Arthuis verdreifacht werden (2018: 2,8 Milliarden Euro), um alle Mobilitätswünsche – ob von Studierenden oder Auszubildenden – berücksichtigen zu können. Auch müsste neben einem einfacheren Bewerbungsverfahren auf europäischer Ebene eine einheitliche Koordinierungsstelle für Berufsausbildung geschaffen werden, da im Moment drei verschiedene Generaldirektionen für das Thema zuständig sind.

Pénicaud kündigte bereits an, einen „großen Teil“ der Vorschläge für die anstehende, umfassende Ausbildungsreform in Frankreich übernehmen zu wollen.

Im Rahmen des deutsch-französischen Tags am 22. Januar 2018 diskutierten Akteure aus Deutschland und Frankreich in der Französischen Botschaft in Berlin das Thema unter dem Titel „Deutsch-Französischer Tag der Mobilität von Auszubildenden in Europa“. Hier wurde neben den oben genannten Punkten aufgezeigt, dass die Zurückhaltung der oft noch sehr jungen Auszubildenden, den Schritt ins Ausland zu wagen, eine weitere Schwierigkeit ist und dass Sprachbarrieren in der Regel nicht die größte Hürde darstellen. Es wurde aber auch betont, dass in den letzten Jahren bereits große Fortschritte erzielt wurden. Wobei jedoch gerade die Mobilität zwischen Deutschland und Frankreich noch attraktiver werden müsse.

Auszubildenden-Mobilität im Rahmen von dualen Studiengängen, wie sie auch in Frankreich zunehmend beliebter werden, wurden in Jean Arthuis‘ Bericht nicht thematisiert. Hier gibt es bereits erste deutsch-französische, duale Studiengänge, die insbesondere von der Deutsch-Französischen Hochschule gefördert werden.

Zum Nachlesen:

Quelle: La Tribune, Französische Botschaft Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich EU Themen: Berufs- und Weiterbildung Fachkräfte Bildung und Hochschulen

Weitere Informationen

Projektträger