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Italien: Steuernachlass für Investitionen in Startups

Berichterstattung weltweit

Italiens Wirtschaftsministerin Federica Guidi hat nur wenige Tage nach der Erlaubnis zur Online-Gründung von Startup-Unternehmen zwei Verordnungen unterzeichnet: Investitionen in Startups werden steuerlich begünstigt und Kleine und Mittlere Unternehmen erhalten vereinfachten Zugang zu Garantiefonds.

In der ersten Verordnung wird geregelt, dass natürliche Personen, die in Startup-Unternehmen investieren, 19 Prozent ihrer Investitionen bis zu einem Investitionsvolumen von 500.000 Euro steuerlich absetzen können. Die Steuergutschrift kann, wenn sie die jährliche Bruttosteuerschuld überschreitet, auf drei Jahre verteilt werden. Firmen können 20 Prozent ihrer Startup-Investitionen bis zu einem Investitionsvolumen von 1,8 Millionen Euro von dem zu versteuerndem Einkommen absetzen.

Die Steuervergünstigung wächst bei Investitionen in Startups mit sozialen Zielen auf 25 Prozent sowie auf 27 Prozent bei Unternehmen, die ausschließlich innovative hochtechnologische Produkte oder Dienstleistungen für die Energieindustrie entwickeln und vermarkten. Bezogen auf ein einzelnes Startup-Unternehmen kann ein Investitionsvolumen von bis zu 15 Millionen Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Die zweite Verordnung ermöglicht Kleinen und Mittleren Unternehmen den Zugang zu Garantiefonds ohne eine Prüfung der Jahresabschlüsse durch das Fondsmanagement.

Zum Nachlesen:

Quelle: MISE / Research Italy Redaktion: Länder / Organisationen: Italien Themen: Förderung Innovation Strategie und Rahmenbedingungen

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