StartseiteLänderEuropaPolenBekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zu Innovationen gegen antibiotikaresistente Bakterien innerhalb der Joint Programming Initiative "JPIAMR"

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zu Innovationen gegen antibiotikaresistente Bakterien innerhalb der Joint Programming Initiative "JPIAMR"

Stichtag: 07.03.2018 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zu Innovationen gegen antibiotikaresistente Bakterien: Neue Targets, Wirkstoffe und Werkzeuge; Grundlagen- und translationale Forschung mit Ausnahme klinischer Studien innerhalb der Joint Programming Initiative "JPIAMR" vom 24. Januar 2018 (Bundesanzeiger vom 30.01.2018)

Das wichtigste Ziel der sechsten gemeinsamen Bekanntmachung der Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance (JPIAMR) ist es, die Ressourcen, Infrastrukturen und Forschungsanstrengungen vieler Länder zusammenzubringen, um neue Targets zu identifizieren und zu validieren, neue Therapien zu entwickeln und neue Werkzeuge für innovative Behandlungen einschließlich neuer Antibiotika bereitzustellen. Multinationale Zusammenarbeit in der Forschung soll gestärkt werden und zusätzlichen Nutzen für die Entwicklung neuer Therapien bringen. Dabei soll auf bestehenden nationalen Forschungsansätzen aufgebaut werden.

In der JPIAMR haben sich 18 Fördereinrichtungen aus 16 Ländern zusammengeschlossen. Die Bekanntmachung wird zeitgleich von allen Partnern in den jeweiligen Ländern veröffentlicht. Für die Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen zumindest eines der folgenden Themengebiete zum Gegenstand haben, die in ihrer Relevanz für die Förderinitiative gleichwertig sind:

  • Neue Targets:
    Entdeckung neuer bakterieller Targets oder Resistenzmechanismen (beispielsweise neue Enzym- oder Effluxpumpeninhibitoren), einschließlich Untersuchungen zum Verständnis und zur Überwindung der Kontrollmechanismen bei der Resistenzentstehung.
  • Neue Therapien:
    Studien zur Entdeckung neuer Wirkstoffe (einschließlich neuer Antibiotika und Alternativen);
    Strategien zur Verhinderung oder Verminderung des Resistenzerwerbs wie beispielsweise Multitarget-Moleküle und Therapeutika, die das Immunsystem stärken, die Kolonisierung oder Biofilmentwicklung verhindern oder die Virulenz verringern;
    Entdeckung neuer Therapien zur Überwindung bekannter Resistenzmechanismen und/oder zur Wiederherstellung der Sensitivität gegenüber konventionellen Antibiotika.
  • Neue Werkzeuge/Tests:
    Strategien und/oder innovative Werkzeuge oder Tests zur Verbesserung, Verstärkung oder Erleichterung der Identifizierung oder Validierung von neuen effektiven Wirkstoffen oder Therapien;
    Strategien und/oder innovative Werkzeuge zur Optimierung von Medikamenteneinsatz, Medikamentendosierung und neuen Medikamenten;
    Erforschung bakterieller Gene, beispielsweise Expression latenter Gencluster.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger – Gesundheit beauftragt. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Joint Call Secretariat für die gemeinsame Bekanntmachung, das bei der "L’Agence Nationale de la Recherche (ANR)" in Paris angesiedelt ist, bis spätestens 7. März 2018 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: EU Belgien Finnland Frankreich Irland Italien Lettland Norwegen Polen Rumänien Schweden Schweiz Spanien Tschechische Republik Israel Ägypten Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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