StartseiteLänderEuropaPolenPolnischer Wissenschaftsminister unterzeichnet Verordnung für neues Universitätsgesetz

Polnischer Wissenschaftsminister unterzeichnet Verordnung für neues Universitätsgesetz

Berichterstattung weltweit

Angelehnt an das OECD-System soll es zukünftig 44 wissenschaftliche und 3 künstlerische Disziplinen an polnischen Hochschulen geben.

Am 20. September hat der polnische Minister für Wissenschaft und Bildung, Jarosław Gowin, eine Verordnung für das neue Universitätsgesetz, das sogenannte "Gesetz 2.0", unterzeichnet. Danach soll die polnische Hochschullandschaft künftig in 44 wissenschaftliche und 3 künstlerische Disziplinen unterteilt werden. Damit soll die derzeit starke Fragmentierung der Wissenschaftsdisziplinen in Polen eingehegt werden.

In der Phase der Konsultationen und Anhörungen zum Verordnungsentwurf gab es Kritik aus den Reihen der Opposition sowie vonseiten der Wissenschaftler, deren Fachgebiete in neue Bereiche überführt werden. Insbesondere die Astronomen äußerten ihren Widerstand besonders deutlich. Im August sammelte die Polish Astronomical Society über 8.000 Unterschriften im Rahmen einer an das Wissenschaftsministerium gerichteten Petition, wonach die Astronomie ihren Status als unabhängige wissenschaftliche Disziplin beibehalten soll.

Gowin erklärte dazu, dass die Wissenschaft interdisziplinär und fachübergreifend sein sollte, weshalb sie integrativ angelegt sein müsse. Polen sei unrühmlicher Rekordhalter in der Anzahl wissenschaftlicher Disziplinen. Der Minister betonte, dass das Vorhaben breiten Anklang in der Wissenschaft erfahren habe und sich damit der anerkannten Systematik der OECD annähere.

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Quelle: Science in Poland Redaktion: von Alexander Bullinger, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Polen Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

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