Das neue Abkommen tritt an die Stelle des Cotonou-Abkommens und wird als „Samoa-Abkommen“ bezeichnet. Darin werden gemeinsame Grundsätze der Zusammenarbeit der 27 EU-Mitgliedstaaten und der 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten festgelegt. Folgende Schwerpunktbereiche werden abgedeckt:
- Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung
- Frieden und Sicherheit
- menschliche und soziale Entwicklung
- inklusives, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und inklusive, nachhaltige Entwicklung
- ökologische Nachhaltigkeit und Klimawandel
- Migration und Mobilität
Das Abkommen beinhaltet eine gemeinsame Grundlage für alle Vertragsparteien in Verbindung mit drei regionalen Protokollen für Afrika, die Karibik und den Pazifik mit Schwerpunkt auf den konkreten Bedürfnissen der einzelnen Regionen.
An verschiedenen Stellen – etwa zu Themen wie Gesundheit, Erhalt der biologischen Vielfalt, Schutz und Bewirtschaftung der Meere sowie Gestaltung der grünen und digitalen Transformationen – sind gemeinsame Forschungsaktivitäten vorgesehen. Dezidiert wird die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technologie, Innovation und Forschung im Kapitel 3 des Schwerpunktbereichs „inklusives, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und inklusive, nachhaltige Entwicklung“ (S. 76ff) aufgegriffen. Die dort verankerten Artikel 46 bis 48 beinhalten die Zusammenarbeit in „Wissenschaft, Technologie und Innovation“, „Forschung und Entwicklung“ sowie „IKT und digitale Wirtschaft“.
Die Regionalprotokolle enthalten weitere Punkte zur Forschungszusammenarbeit. Im Afrika-Regionalprotokoll ist ein eigenes Kapitel zu „Wissenschaft, Technologischer Entwicklung, Forschung und Innovation“ (S. 34f) enthalten. Auch im Karibik-Regionalprotokoll (Artikel 21 „Forschung, Innovation und Technologie“, S. 25f) und im Pazifik-Regionalprotokoll (Artikel 17 „Wissenschaft, Technologie, Innovation und Forschung“, S. 21f) ist jeweils ein entsprechender Artikel festgeschrieben.
Nächste Schritte
Das Abkommen wird ab dem 1. Januar 2024 vorläufig angewendet. Offiziell in Kraft tritt es nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Ratifizierung durch die Vertragsparteien, d. h. alle EU-Mitgliedstaaten und mindestens zwei Drittel der OAKPS-Mitglieder.