Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, insbesondere die Länder in Mittelost- und Südosteuropa über gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekte besser in den Europäischen Forschungsraum (ERA) einzubinden.
Zielländer dieser Bekanntmachung sind
- die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn,
- die offiziellen EU-Beitrittskandidaten Albanien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien und
- die potenziellen EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Kosovo.
Gegenstand der Förderung ist die Antragsvorbereitung von FuE-Projekten, die auf die Themenbereiche des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 sowie auf andere relevante europäische Förderprogramme (Europäische Territoriale Zusammenarbeit INTERREG, Eurostars) ausgerichtet sind.
Die Antragsvorbereitung der FuE-Projekte erfolgt in zwei Phasen:
- Ziel der ersten Förderphase ist der Auf- oder Ausbau multilateraler Projektkonsortien. Diese sollen EU-Förderbekanntmachungen identifizieren, zu denen eine Antragstellung beabsichtigt wird.
- Das Ziel der zweiten Förderphase ist die konkrete Ausarbeitung und Einreichung eines Projektantrags.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zu folgenden Terminen
- 31. März
- 30. Juni
- 30. September
- 17. Dezember
zunächst Projektskizzen vorzulegen.