StartseiteLänderEuropaTschechische RepublikBekanntmachung des BMBF zum Förderprogramm "Integration der Region Mittelost- und Südosteuropa in den Europäischen Forschungsraum" (Bridge2ERA)

Bekanntmachung des BMBF zum Förderprogramm "Integration der Region Mittelost- und Südosteuropa in den Europäischen Forschungsraum" (Bridge2ERA)

Stichtag: 31. März / 30. Juni / 30. September / 17. Dezember 2018 Programmausschreibungen

Richtlinie zum Förderprogramm "Integration der Region Mittelost- und Südosteuropa in den Europäischen Forschungsraum" (Bridge2ERA) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 16. Februar 2018 (Bundesanzeiger vom 06.03.2018).

Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, insbesondere die Länder in Mittelost- und Südosteuropa über gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekte besser in den Europäischen Forschungsraum (ERA) einzubinden.

Zielländer dieser Bekanntmachung sind

  • die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn,
  • die offiziellen EU-Beitrittskandidaten Albanien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien und
  • die potenziellen EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Kosovo.

Gegenstand der Förderung ist die Antragsvorbereitung von FuE-Projekten, die auf die Themenbereiche des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 sowie auf andere relevante europäische Förderprogramme (Europäische Territoriale Zusammenarbeit INTERREG, Eurostars) ausgerichtet sind.

Die Antragsvorbereitung der FuE-Projekte erfolgt in zwei Phasen:

  • Ziel der ersten Förderphase ist der Auf- oder Ausbau multilateraler Projektkonsortien. Diese sollen EU-Förder­bekanntmachungen identifizieren, zu denen eine Antragstellung beabsichtigt wird.
  • Das Ziel der zweiten Förderphase ist die konkrete Ausarbeitung und Einreichung eines Projektantrags.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zu folgenden Terminen

  • 31. März
  • 30. Juni
  • 30. September
  • 17. Dezember

zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: EU Albanien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Estland Griechenland Kosovo Kroatien Lettland Litauen Republik Nordmazedonien Montenegro Polen Rumänien Serbien Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Themen: Förderung

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