Mit dem Bologna-Prozess wurde der Europäische Hochschulraum geschaffen, um die Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal zu erleichtern, die Hochschulbildung integrativer und zugänglicher zu gestalten und um die europäische Hochschulbildung weltweit attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen.
Im Rahmen des Europäischen Hochschulraums vereinbarten alle teilnehmenden Länder unter anderem Folgendes:
- Einführung eines dreistufigen Hochschulsystems aus Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengängen
- Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und absolvierten Lernzeiten an anderen Universitäten
Zum Europäischen Hochschulraum gehören mittlerweile 49 europäische und asiatische Staaten und die Europäische Kommission. Mit dem Beitritt erklären sich die Mitglieder bereit, die Bologna-Reform in ihren jeweiligen Hochschulsystemen umzusetzen.