Zentrale Grundlage für die deutsch-ukrainische Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie (Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit, WTZ) ist die seit dem Jahr 1993 unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und des Staatskomitees für Wissenschaft und Technologie der Ukraine über wissenschaftlich-technische Beziehungen“. In einem am 23. November 2009 unterzeichneten Memorandum of Understanding vereinbarten das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MBW) der Ukraine die Förderung der WTZ zwischen deutschen und ukrainischen universitären und außeruniversitären öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtungen und innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf der Grundlage regelmäßiger gemeinsamer Bekanntmachungen.
Schwerpunkte der Förderung sind Maßnahmen zu den folgenden Aspekten:
- Vorbereitung neuer und zur Intensivierung bestehender projektbezogener oder institutioneller Kooperationen,
- Konzeption und Planung von Projekten und Kooperationen, deren Förderung unter einem BMBF-Fachprogramm oder einem Programm der EU beantragt werden soll.
Im Einklang mit den spezifischen Forschungsschwerpunkten des BMBF und des MBWU werden insbesondere Anträge in folgenden thematischen Schwerpunkten berücksichtigt:
- Biotechnologien
- Technologien für eine effektive Ressourcen- und Energienutzung, nachhaltige Umwelttechnologien
- Gesundheitsforschung und Medizintechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Neue Materialien und Produktionstechnologien
Darüber hinaus können auch Anträge zu anderen thematischen Schwerpunkten der BMBF-Fachprogramme und der EU-Forschungsprogramme unterstützt werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 14. März 2019 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist; Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizze muss von deutscher Seite in deutscher oder englischer Sprache und zeitgleich von mindestens einem ukrainischen Partner auf ukrainischer Seite auf Ukrainisch und in Englisch eingereicht werden. Die Teilnahme weiterer Partner aus Drittländern an dem Vorhaben ist möglich, sofern dies von Vorteil für das Vorhaben ist und weitere Partner eigene Mittel einbringen. Die Abwicklung der Fördermaßnahme in der Ukraine erfolgt durch das MBW der Ukraine.