Die Bundesregierung übernimmt im Rahmen ihrer Strategien zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie zum Europäischen Forschungsraum Verantwortung für die Stärkung von Forschungsexzellenz, die engere Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie die gemeinsame Bewältigung globaler Herausforderungen. Der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten der Europäischen Union, insbesondere mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und die Ukraine), kommt dabei eine wichtige strategische Funktion zu.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, deutsche Antragsteller und deren Partner in den Ländern der Östlichen Partnerschaft über gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekte stärker in das laufende und in das nächste Forschungsrahmenprogramm einzubinden und somit intensive und langfristige Kooperationen zu ermöglichen.
Der Zweck der angestrebten Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahmen liegt sowohl im Ausbau bestehender Kooperationen als auch darin, neue Kontakte zu knüpfen bzw. neue Kooperationen zu initiieren. Die Kooperationspartner sollen in die Lage versetzt werden, auf der Basis gemeinsamer Forschungs- und Innovationstätigkeit multilaterale Konsortien zu bilden und Anträge im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme vorzubereiten.
Die Bekanntmachung ist offen für Forscherinnen und Forscher aller Disziplinen, die zu den im Weiteren identifizierten Themenbereichen relevante Beiträge leisten können. Gefördert werden der Personalaustausch, die Koordinierung der internationalen Kooperation sowie die Organisation von Veranstaltungen/Projektworkshops. Gegenstand der Förderung ist die Antragsvorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die auf Themenbereiche des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation HORIZONT 2020 bzw. auf noch abschließend zu definierende Schwerpunkte in HORIZONT EUROPA ausgerichtet sind:
- HORIZONT 2020-Schwerpunkt „Gesellschaftliche Herausforderungen"
- HORIZONT 2020-Schwerpunkt „Führende Rolle der Industrie“, Programmbereich „Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien (Schlüsseltechnologien)“
- HORIZONT 2020-Schwerpunkt „Wissenschaftsexzellenz“, Programmbereich Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen
- HORIZONT 2020-Schwerpunkt „Wissenschaftsexzellenz“, Programmbereich Europäischer Forschungsrat (ERC)
- HORIZONT 2020-Schwerpunkt „Wissenschaftsexzellenz“, Programmbereich Forschungsinfrastrukturen
- HORIZONT 2020-Teilbereich „Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung“
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Der Projektantrag muss von deutscher Seite mit mindestens einem Partner aus einem Land der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine) eingereicht werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. Förmliche Projektanträge sind dem Projektträger in der bis zum 6. Dezember 2019 permanent geöffneten Bekanntmachung vorzulegen.