Anfang des Jahres wurden bereits die Arbeitsprogramme 2021 für den European Research Council (ERC) und den European Innovation Council (EIC) mit jeweils einjähriger Gültigkeit sowie Sondermaßnahmen zu COVID-19 im Cluster Health und im Programmteil Research Infrastructures veröffentlicht. Mit der jetzt erfolgten Verabschiedung des sogenannten Main Work Programme sind nun auch die ersten Ausschreibungen in den anderen Programmteilen von Horizont Europa für 2021 und 2022 veröffentlicht.
Das erste Arbeitsprogramm von Horizont Europa besteht wie schon in Horizont 2020 aus einer Einleitung, den Arbeitsprogrammen der einzelnen Förderlinien des Rahmenprogramms sowie den General Annexes, in denen die allgemeinen Bedingungen zur Teilnahme an Horizont Europa dargelegt sind. Neu hinzugekommen ist ein eigenständiger Teil zu den Missionen.
Im Vergleich zu Horizont 2020 hat sich die grundlegende Struktur der einzelnen Arbeitsprogramme hin zu einer Gliederung in Destinations, Calls und Topics verändert:
Destinations: Die jedem Programmteil zugeordneten Destinations geben den groben inhaltlichen Rahmen der einzelnen Arbeitsprogramme. Auf dieser Ebene sind auch die jeweiligen langfristigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Auswirkungen ("expected impacts") definiert, die von den Projekten in dieser Destination erwartet werden.
Calls: Den Destinations sind jährliche, z.T. auch mehrere jährliche Ausschreibungen (Calls) für 2021 und 2022 zugeordnet. Die relevanten Informationen zu den Calls wie die Daten der Öffnung und Schließung der Ausschreibung sowie eine Auflistung der einzelnen Topics mit Budgetinformationen sind jetzt in einer Übersichtstabelle den Calls vorangestellt.
Topics: Den jeweiligen allgemeinen Ausschreibungsinformationen folgen die detaillierten Beschreibungen zu den einzelnen Themen (Topics). Die Topic-Beschreibung umfasst nun eine Liste von "expected outcomes", zu denen die jeweiligen zur Förderung angenommenen Projekte beitragen sollen sowie eine Beschreibung des „scope“, in der die Rahmenbedingungen für die Projektgestaltung darlegt sind.
Da bisher noch keine Länder an das neue Rahmenprogramm assoziiert sind, hat die Kommission im ersten Arbeitsprogramm eine spezielle Klausel für die vorbehaltliche Teilnahme von Einrichtungen aus potentiell assoziierten Ländern eingefügt. Demnach werden Einrichtungen aus in Horizont 2020 assoziierten Ländern sowie Ländern, die momentan in Assoziierungsverhandlungen mit der EU stehen, in den ersten Ausschreibungen so behandelt, als würden sie aus einem assoziierten Staat stammen – vorbehaltlich einer tatsächlichen Assoziierung bis zur Unterzeichnung der Fördervereinbarung.
Die ersten Ausschreibungen des Arbeitsprogramms öffnen am 22. Juni 2021.
Zum Nachlesen
- Europäische Kommission (16.06.21): Mehr Umweltschutz und Digitalisierung: EU-Kommission stellt Milliarden-Haushalt für Spitzenforschung vor
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Science|Business (16.06.21): Sun up: First Horizon Europe work programmes finally see the light of day